Bundesrat verabschiedet Fluthilfe-Gesetz

Foto: dpa/Marius Becker
Bundesrat verabschiedet Fluthilfe-Gesetz
Knapp einen Monat nach der verheerenden Flutkatastrophe ist der Weg frei für einen Aufbau-Hilfefonds und einen verbesserten Hochwasserschutz.

Der Bundesrat stimmte einem entsprechenden Gesetz am Freitag einstimmig zu. Mit dem Gesetz schaffe die Bundesregierung eine Perspektive für die Flutopfer, sagte der sächsische Ministerpräsident, Stanislaw Tillich (CDU). Die Politik gebe den Menschen damit die Gewissheit, dass ihnen geholfen wird.

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Der Bundesrat verabschiedete einen Aufbauhilfe-Fonds in Höhe von acht Milliarden Euro zur Bewältigung der Flutschäden. Der Fonds wird von Bund und Ländern finanziert. Der Bund übernimmt wegen der Zuständigkeit für Bundesstraßen, Autobahnen und bestimmte Wasserwege aber mit 4,75 Milliarden Euro einen leicht höheren Anteil. Um die Finanzierung zu stemmen, muss der Bund neue Schulden aufnehmen und streckt das Geld zunächst komplett vor. Die Länder haben 20 Jahre Zeit, ihren Anteil zurückzuzahlen.

Teil des Gesetzes ist zudem eine Verwaltungsvereinbarung mit der Bundesagentur für Arbeit, die Unternehmen ermöglicht, Kurzarbeitergeld für Beschäftigte und Auszubildende zu beantragen. Zudem wird die Insolvenz-Meldepflicht für Unternehmen verlängert.