FDP und CDU fordern Änderungen beim Betreuungsgeld

FDP und CDU fordern Änderungen beim Betreuungsgeld
Politiker von CDU und FDP haben von der CSU Bereitschaft zu Änderungen beim geplanten Betreuungsgeld eingefordert.

"Ich appelliere dringend an die CSU, mehr Verhandlungsbereitschaft einzubringen und auf CDU und FDP zuzugehen", sagte der FDP-Politiker Patrick Meinhardt der Tageszeitung "Die Welt" (Freitagsausgabe). Im Koalitionsvertrag sei etwa ausdrücklich das Gutscheinmodell erwähnt. Mit diesem könnten viel mehr Kollegen zustimmen, ist Meinhardt überzeugt. "Unter den derzeitigen Konditionen sehe ich für eine Mehrheit für das Betreuungsgeld sowohl in der CDU als auch in der FDP erhebliche Schwierigkeiten", unterstrich der Bundestagsabgeordnete.

Auch der CDU-Politiker Thomas Jarzombek mahnte Änderungen an. "Ein gangbarer Weg einer Einigung wäre, wenn eine Lösung für Mütter gefunden wird, die ihre Kinder nur halbtags betreuen lassen. Auch sie sollten vom Betreuungsgeld profitieren", sagte das Mitglied der AG Familie der Union der Zeitung.

Im Familienausschuss des Bundestages ist für diesen Freitag eine Expertenanhörung zum umstrittenen Betreuungsgeld angesetzt. Die abschließenden Beratungen im Bundestag sollen offenbar verschoben werden. Ursprünglich sollte die Abstimmung am 28. September stattfinden, jetzt werde der 18. Oktober als Termin genannt, berichtete die "Die Welt".

Das Kommissariat der deutschen Bischöfe und katholische Sozialverbände hatten sich vor der Anhörung dafür ausgesprochen, das Betreuungsgeld allen Eltern zu gewähren. Andere Verbände äußerten erneut scharfe Kritik am Betreuungsgeld. Kritiker argumentieren, vor allem für Frauen mit geringem Einkommen oder Migrationshintergrund würden Anreize geschaffen, die Kinder zu Hause zu betreuen.

Eltern sollen ab dem kommenden Jahr 100 Euro pro Monat erhalten, wenn sie ihr einjähriges Kind nicht in eine staatlich geförderte Kinderbetreuung geben. Von 2014 an soll es dann 150 Euro im Monat für ein- und zweijährige Kinder geben. Die Leistung ist unabhängig von der Berufstätigkeit der Eltern und der tatsächlichen Lebenssituation des Kindes. Sie richtet sich allein danach, ob eine in Anspruch genommene Kinderbetreuung öffentlich gefördert ist oder nicht.