Hilfsfonds für Missbrauchsopfer startet

Hilfsfonds für Missbrauchsopfer startet
Vom 1. Mai an können Menschen, die an den Folgen eines sexuellen Missbrauchs leiden, Anträge auf Hilfen stellen. Der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Johannes-Wilhelm Rörig, sagte am Freitag in Berlin, der Start des Hilfsfonds stehe nun unmittelbar bevor.

In jedem Bundesland wird es unter dem Dach der Organisation für Kriminalitätsopfer "Weißer Ring" zwei Anlaufstellen geben. Die Organisation hat nach eigenen Angaben 40 Mitarbeiter geschult, die sich um die Belange der Missbrauchs-Opfer kümmern sollen. Auf der Internetseite des "Weißen Rings" sowie auf der neuen Seite www.fonds-missbrauch.de, die vom 29. April an erreichbar sein soll, werden die Namen der Berater sowie Antragsformulare zu finden sein.

Damit kommt der Fonds anderthalb Jahre nach dem Abschluss des Runden Tischs Missbrauch in Gang. Er soll mit 100 Millionen Euro ausgestattet werden. Bisher hat aber nur der Bund seinen Anteil von 50 Millionen Euro bereitgestellt. Von den Ländern, die die andere Hälfte tragen sollen, gibt es lediglich aus Bayern und Mecklenburg-Vorpommern Zahlungszusagen. Auch Verbände und Institutionen sollen in den Fonds einzahlen.

Sachleistungen statt Geld

Die Antragsteller bekommen kein Geld, sondern Sachleistungen. In der Hauptsache geht es um Therapien, die von den Krankenkassen nicht übernommen werden, die den Betroffenen aber helfen, mit den Folgen eines Missbrauchs fertigzuwerden. Dabei ist es unerheblich, ob die Übergriffe in der Familie oder anderen privaten Zusammenhängen erfolgt sind oder ob der Missbrauch in einer Institution geschehen ist, etwa im Internat, im Sportverein oder in einer Kirchengemeinde. Der Missbrauchsfonds leistet keine Entschädigungszahlungen. Dafür sind die Institutionen selbst zuständig.