Lebenslange Haft für Mord in Neusser Jobcenter

Lebenslange Haft für Mord in Neusser Jobcenter
Der 52-jährige Mann, der im Jobcenter Neuss eine Mitarbeiterin brutal erstochen hatte, muss lebenslang in Haft. Das Landgericht Düsseldorf bewertete in der Urteilsverkündung am Freitag die Bluttat als Mord. Die Tat des arbeitslosen gebürtigen Marokkaners vor rund einem halben Jahr hatte bundesweit Aufsehen erregt. (AZ: LG Düsseldorf 17 Ks 2/13)

"Das arglose Opfer hatte keine Möglichkeit, sich zu wehren oder gar zu fliehen", sagte der Vorsitzende Richter der Schwurgerichtskammer, Rainer Drees, im vollbesetzten Gerichtssaal. Der Täter habe den Tod der jungen Frau "billigend in Kauf genommen", als er mit einem 30 Zentimeter langen Fleischermesser auf die 32-jährige Sachbearbeiterin eingestochen habe.

Der Angeklagte, dem eine Dolmetscherin auch am Freitag den Urteilsspruch in seine Heimatsprache übersetzte, zeigte keine große Regung nach der Urteilsverkündung. Am Donnerstag hatte er die Tat bedauert und erklärt, sie sei "durch Zufall passiert". Er habe "nicht im Kopf gehabt", der Sachbearbeiterin des Jobcenters das anzutun.

Niedere Beweggründe?

Die Staatsanwaltschaft hatte wegen heimtückischen Mordes aus niederen Beweggründen eine lebenslange Haftstrafe gefordert. Der Forderung hatten sich auch die Eltern, der Ehemann und der elf Jahre alte Sohn des Opfers als Nebenkläger angeschlossen. Die Anwälte des Täters hatten hingegen auf eine zeitlich befristete Haftstrafe plädiert und gefordert, die Bluttat juristisch als Körperverletzung mit Todesfolge zu bewerten. "Wer derartig heftig auf sein Opfer einsticht", könne nicht ernsthaft davon ausgehen, dass die Verletzungen nur leicht sein würden, sagte der Vorsitzende der Schwurgerichtskammer.

Das Opfer starb kurz nach der Tat an seinen schweren Verletzungen. Nach Überzeugung des Gerichts ist der fünffache Vater, der von seiner Frau geschieden ist, voll schuldfähig. Der 52-Jährige, dem Gutachter nur eine unterdurchschnittliche Intelligenz bescheinigt hatten, sei nicht schwachsinnig, betonte der Richter in seiner Urteilsbegründung. Der Mann, der im Jahr 2000 nach Deutschland eingereist war, habe nie die deutsche Sprache erlernt und sei immer wieder lange Zeit arbeitslos gewesen.

Den Verlust seiner Arbeitsstellen habe er sich nicht selbst zugeschrieben, sondern sie als Zurückweisung und Diskriminierung empfunden, führte Drees aus. Die Datenschutz-Erklärung des Arbeitsamtes, die er für potenzielle Arbeitgeber und Leistungserbringer unterschrieben habe, habe er nicht verstanden, sondern sie als "Betrug" an sich gewertet, führte der Richter aus. Vor allem habe er befürchtet, das sein Foto von der Behörde für Werbezwecke missbraucht werden könnte. Gegen das Urteil ist Revision möglich.