Bundesamt für Migration begrüßt einheitliche EU-Asylverfahren

Bundesamt für Migration begrüßt einheitliche EU-Asylverfahren
Der Präsident des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge in Nürnberg, Manfred Schmidt, hat die Einigung auf ein gemeinsames Europäisches Asylsystem begrüßt. Ob Asyl gewährt werde, dürfe nicht mehr davon abhängen, in welchem Land der Antrag gestellt worden sei, sagte Schmidt im Gespräch mit dem Evangelischen Pressedienst (epd).
30.03.2013
epd
Paul Crone

Die Behörden der 27-EU-Mitgliedsländer müssten nun die Vereinbarung umsetzen. Dabei sei wesentlich, die Situation in den Herkunftsländern der Flüchtlinge gleich einzuschätzen und zu einheitlichen Entscheidungen zu kommen.

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Nach jahrelangen Verhandlungen hatten die Regierungen der EU-Staaten am vergangenen Mittwoch dem gemeinsamen Europäischen Asylsystem zugestimmt. Zu den Neuerungen gehört etwa, dass Asylbewerber sich europaweit nach neun Monaten eine Arbeit suchen dürfen und dass die Bearbeitungszeit für einen Asylantrag auf ein Jahr begrenzt wird. In der Bundesrepublik gilt gegenwärtig ein Arbeitsverbot für ein Jahr.

Regeln werden in Deutschland schon erfüllt

Schmidt glaubt allerdings nicht, dass sich die Vereinbarungen spürbar auf die Asylverfahren in Deutschland auswirken werden. Die künftigen Regelungen der Europäischen Union stellten Mindeststandards dar. Diese würden von Deutschland bereits weitgehend erfüllt. Er erwarte daher keine "gravierenden Änderungen", sagte der Präsident des Bundesamts für Migration. EU-weit stellten die neuen Regelungen aber einen "guten Rahmen" für alle Asylverfahren her.

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Der Kerngedanke im Umgang mit den Verfahren in Europa ändere sich nicht, erklärte Schmidt weiter: "Es gibt einen zuständigen Staat, es gibt einen Asylantrag und im zuständigen Staat wird entschieden, ob der Schutz gewährt wird oder nicht". Das Bundesamt habe im vergangenen Jahr in 11.500 von insgesamt 77.000 Fällen festgestellt, dass die Zuständigkeit für die Bearbeitung in einem anderen EU-Mitgliedsland lag, weil dort ebenfalls Asyl beantragt worden war.

Die Weiterwanderung von Asylbewerbern innerhalb der EU lasse sich nur "schwer durch irgendeine europäische Vereinbarung regeln", sagte Schmidt. Jedoch könnten durch den Abgleich von Fingerabdrücken in der "Eurodac"-Datenbank die Zuständigkeiten zügig geklärt werden. Die Vereinbarungen über das künftige gemeinsame Asylsystem sehen vor, dass die Fingerabdrücke eines Asylbewerbers künftig drei Jahre lang gespeichert werden sollen. Flüchtlingsorganisationen kritisieren diese Regelung.