Homo-Ehe: CDU weiter dagegen, Rot-Grün weiter dafür

Homo-Ehe: CDU weiter dagegen, Rot-Grün weiter dafür
Die CDU will vorerst keine steuerliche Gleichstellung homosexueller Lebenspartner mit der Ehe. Die rot-grünen Landesregierungen dagegen arbeiten daran, den Unterschied zwischen Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft aufzulösen.

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Das jüngste Bundesverfassungsgerichtsurteil zum Adoptionsrechts werde umgesetzt, sagte CDU-Generalsekretär Hermann Gröhe am Montag nach einer Sitzung des CDU-Präsidiums in Berlin. Die CDU wolle aber nicht "in Erwartung weiterer Rechtsprechung weiterem gesetzgeberischen Handlungsbedarf das Wort reden". Im Präsidium sei einmütig bekräftigt worden, dass ein entsprechender Parteitagsbeschluss gelte. Diese Grundlage der weiteren Diskussion habe auch CDU-Chefin und Kanzlerin Angela Merkel betont. Gröhe sagte, Thema der CDU sei stärkere Familienförderung.

Die rot-grüne rheinland-pfälzische Landesregierung hingegen will die vollständige rechtliche Gleichstellung homosexueller Partnerschaften erreichen und die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare öffnen. "Es ist überfällig, dass homosexuelle Paare genauso heiraten können und dieselben Rechte und Pflichten haben wie heterosexuelle Eheleute", sagte Familienministerin Irene Alt (Grüne) am Montag in Mainz. Rheinland-Pfalz werde daher mit einem Gesetzentwurf über den Bundesrat eine Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches anstreben, um die Unterscheidung zwischen Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft zu beenden.

Der Antrag werde voraussichtlich am 22. März gemeinsam mit Hamburg in den Bundesrat eingebracht, kündigte die Ministerin an. "Mir ist auch das Symbol wichtig: Das Gesetz bedeutet, dass Schwule und Lesben heiraten können wie jedes andere Paar auch", sagte sie. Es müssten "gleiche Rechte für gleiche Liebe" gelten. Am vergangenen Freitag hatte die Länderkammer mit den Stimmen der rot-grün und rot-rot-geführten Länder bereits eine Änderung des Steuerrechts beschlossen, um schwulen und lesbischen Partnerschaften die Vorzüge des Ehegatten-Splitting zu ermöglichen. Die Gesetzesinitiative aus Rheinland-Pfalz würde über den jüngsten Beschluss des Bundesrats noch weit hinausgehen und weiterbestehende Ungleichbehandlungen im Unterhalts-, Sorge- und Erbrecht beseitigen.