Bremische Bürgerschaft lockert Schutz der "stillen Tage"

Bremische Bürgerschaft lockert Schutz der "stillen Tage"
Die Bremische Bürgerschaft hat am Mittwoch den Schutz der "stillen Feiertage" Karfreitag, Volkstrauertag und Totensonntag im Land Bremen gelockert.

So können künftig nach dem mehrheitlichen Beschluss der Regierungsfraktionen von SPD und Grünen in erster Lesung beispielsweise Diskotheken an diesen Tagen länger öffnen. Das bisher gültige Bremische Feiertagsgesetz verbietet an Karfreitag von 4 Uhr morgens bis 4 Uhr des folgenden Tages öffentliche Veranstaltungen, bei denen der "ernste Charakter" nicht gewahrt ist.

Kein Tanz von 6 bis 21 Uhr

Künftig soll dieses Tanzverbot nur noch von 6 Uhr bis 21 Uhr gelten. Auch am Volkstrauertag und am Totensonntag können Discos im Land Bremen bald länger Platten auflegen. An diesen Feiertagen gelten in ganz Deutschland "stille Zeiten", die allerdings unterschiedlich lang sind. Bevor das Gesetz in Kraft treten kann, muss die Novelle noch in drei Wochen in zweiter Lesung endgültig beschlossen werden.

Mit dem jetzt auf den Weg gebrachten Gesetz blieben die stillen Feiertage im Kern geschützt, sagte der theologische Repräsentant der Bremischen Evangelischen Kirche, Renke Brahms. Sie seien wichtig für alle. "Wir brauchen gesellschaftlich verabredete Tage der Stille und der Unterbrechung, das tut uns gut."