Gut so: Karlsruhe hat die Kinder im Blick

Kommentar
Illustration: evangelisch.de/Simone Sass
Gut so: Karlsruhe hat die Kinder im Blick
Erfreulich, das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur so genannten Sukzessivadoption in Homo-Ehen. Karlsruhe diskutiert nicht die üblichen Ressentiments gegen gleichgeschlechtliche Elternpaare, sondern fragt einfach danach, was für die Kinder gut ist.
19.02.2013
evangelisch.de

Dieses Urteil war zu erwarten. Wenn in einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft ein Adoptivkind lebt, darf auch die Partnerin oder der Partner es adoptieren. Diese so genannte Sukzessivadoption war bisher verboten – völlig zu Unrecht, meint das Bundesverfassungsgericht. Die Sukzessivadoption muss erlaubt werden, weil Eltern und Kinder das Recht auf Gleichbehandlung haben.

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Das Besondere an dem Urteil: Karlsruhe geht nur kurz auf gleiche Rechte homosexueller Paare ein und diskutiert nicht die gesellschaftlich immer noch vorhandenen Ressentiments gegen Homo-Ehen mit Kindern. "Bedenken, die sich gegen das Aufwachsen von Kindern in gleichgeschlechtlichen Elterngemeinschaften im Allgemeinen richten, wurden in der ganz überwiegenden Zahl der sachverständigen Stellungnahmen zurückgewiesen." Einfacher gesagt: Zwei Mütter oder zwei Väter sind nicht schlecht für's Kind. Das gehört in eine andere Ablage. Hier geht es einzig und allein um das Interesse der Kinder, und das ist gut so.

Zwei Mamas sind besser als eine

Karlsruhe hat die Lebenswirklichkeit der betroffenen Familien in den Blick genommen: Paare leben in gegenseitiger Verantwortung in eingetragenen Lebenspartnerschaften zusammen und ziehen Kinder groß. "Es ist davon auszugehen, dass die behüteten Verhältnisse einer eingetragenen Lebenspartnerschaft das Aufwachsen von Kindern ebenso fördern können wie die einer Ehe", heißt es in der Mitteilung des Bundesverfassungsgerichtes zum heutigen Urteil - erfreulich kurz und knapp.

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Dass das geht und gut ist, stand nicht zur Debatte. Zur Diskussion stand die rechtliche Stellung und das Wohl des Kindes: Wenn zwei Mamas oder zwei Papas gemeinsam die Verantwortung tragen und diese Verantwortung auch für beide rechtlich abgesichert ist, nützt das dem Kind.

Die Sukzessivadoption ist "geeignet, stabilisierende entwicklungspsychologische Effekte zu entfalten", meinen die Karlsruher Richter. Was braucht ein Kind, um behütet aufzuwachsen? Es braucht Zuwendung, ein Zuhause, stabile soziale und finanzielle Verhältnisse, Förderung und Entwicklungsmöglichkeiten. Wenn beide Papas die Anmeldung in der Schule unterschreiben oder beide Mamas mit dem Kind zum Arzt gehen können, ist das einfach praktischer. Und nicht zuletzt braucht ein Kind Sicherheit, falls ein Elternteil plötzlich nicht mehr da ist – durch Trennung oder Tod. Dann bleibt dem Kind zumindest ein Elternteil und eventuell Unterhalt oder ein Erbe.

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Die Alternative wäre ja nicht, dass es Regenbogenfamilien nicht gäbe – die Alternative wäre, dass sie weiterhin ohne Sicherheiten in einer rechtlichen Grauzone leben müssten. Die Verhältnisse sind in jeder Hinsicht stabiler und sicherer, wenn beide Elternteile auch wirklich Eltern sind – mit allen Rechten und Pflichten. Das Verbot der Sukzessivadoption hat niemandem genützt – nur den Kindern geschadet.