Sterbehilfeverein will sich Verbotsgesetz nicht beugen

Sterbehilfeverein will sich Verbotsgesetz nicht beugen
Der Verein Sterbehilfe Deutschland will sich einem möglichen Verbot der organisierten Sterbehilfe in Deutschland nicht beugen. Der Vorsitzende des Vereins, der frühere Hamburger Justizsenator Roger Kusch, sagte der Tageszeitung "Die Welt" (Freitagsausgabe), der Sterbehilfeverein werde seine Aktivitäten nicht an dem Tag einstellen, an dem ein Verbotsgesetz in Kraft trete. "Wir werden nicht einfach aufhören", sagte Kusch. Allerdings müssten dann alle Beteiligten ihr strafrechtliches Risiko selbst einschätzen.

Der von Kusch initiierte Verein hat im vergangenen Jahr nach eigenen Angaben 29 seiner 300 Mitglieder Hilfe beim Suizid geleistet. Die schwarz-gelbe Koalition will gewerbliche, also auf finanziellen Gewinn ausgerichtete Sterbehilfe verbieten. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hat dazu einen Gesetzentwurf erarbeitet, der der Union aber nicht weit genug geht. Aus der Unionsfraktion kommt die Forderung, auch organisierte Sterbehilfe nach dem Vereinsmodell von Kusch müsse verboten werden.

Unklar ist aber noch, ob sich die Union mit ihrer Haltung in der Koalition durchsetzen kann. Leutheusser-Schnarrenberger hat mehrfach deutlich gemacht, dass sie den Gesetzentwurf nicht verschärfen will. Er wird seit November im Bundestag beraten.

Mit dem Gesetz will Leutheusser-Schnarrenberger Suizidbeihilfe, mit der Organisationen Geld verdienen, mit bis zu drei Jahre Haftstrafe oder Geldstrafe ahnden. Angehörige oder nahestehende Personen sollen straffrei bleiben. Beihilfe zum Suizid leistet jemand, der beispielsweise ein tödliches Medikament besorgt und es dem Sterbewilligen überlässt. Flößte er es ihm aber ein, wäre dies Tötung auf Verlangen, die in Deutschland unter Strafe steht.