Sorgerecht für den Vater: "Antrag ist anachronistisch"

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Für unverheiratete Väter wird es zumindest ein bisschen leichter, das Sorgerecht für ihr Kind zu bekommen: Die Mutter muss nicht mehr von vorneherein zustimmen. Allerdings darf sie innerhalb von sechs Wochen widersprechen.
Sorgerecht für den Vater: "Antrag ist anachronistisch"
Eine positive Wende konstatieren die Einen, ein kritikwürdiger Kompromiss, der die Väter oder die Mütter, auf jeden Fall die Kinder zu den Verlierern macht, sagen die Anderen. Es geht um das Gesetz zur Reform des deutschen Sorgerechts nicht miteinander verheirateter Eltern, das heute im Deutschen Bundestag verabschiedet werden soll.
01.02.2013
evangelisch.de

Einem gemeinsamen Sorgerecht unverheirateter Eltern steht nun nichts mehr im Wege. Am Donnerstagabend hat der Bundestag über die von der Bundesregierung geplante Sorgerechtsreform entschieden. Der Gesetzentwurf zur Reform der elterlichen Sorge nicht verheirateter Eltern soll vornehmlich die Rechte der Väter stärken. War es bislang so, dass der Vater das Sorgerecht nur mit Zustimmung der Mutter erlangen konnte, wird durch die Neuregelung der Vater gleichberechtigt das Sorgerecht beantragen können, wenn die Mutter keine das Kindeswohl gefährdenden Gründe angibt. Dafür hat sie, so der Gesetzestext, nach der Geburt sechs Wochen Zeit.

Das neue Gesetz ist die notwenige Konsequenz aus zwei Urteilen. So hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg am 3. Dezember 2009 bereits festgestellt, dass das deutsche Sorgerecht den Vater benachteilige, weil es der Mutter alle Rechte zugestehe, sogar das Recht darüber zu entscheiden, ob der Vater auch als Sorgeberechtigter und nicht eben nur als zahlender Vater tauge. Ohne die Zustimmung der Mutter lief also gar nichts. Auf den Tag acht Monate später entschied auch das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, dass diese Regelung nicht richtig sei.

"Rückschritt für das gesamte Kindschaftsrecht"

Der Gesetzgeber führt nun für die Sorgerechtsanträge von Vätern ein Schnellverfahren ein. Stimmt die Mutter dem gemeinsamen Sorgerecht nicht zu, hat der Vater zwei Möglichkeiten: entweder versucht er eine Einigung über das Jugendamt anzustreben oder er wendet sich direkt an das Familiengericht. In dieser zweiten Variante bleiben der Mutter besagte sechs Wochen. Diese Zeit steht ihr per Gesetz zu, sich schriftlich zum Antrag des Kindsvaters zu äußern und zu erklären, warum das gemeinsame Sorgerecht nicht mit dem Wohle des Kindes vereinbar ist.

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Doch genau in diesem Passus liegt für Kritiker des Gesetzes das Problem. Denn wird die schriftliche Begründung der Mutter als nicht überzeugend eingeschätzt oder verpasst sie diese Frist, kann das Familiengericht nach Aktenlage in einem beschleunigten Verfahren auf ein gemeinsames Sorgerecht beider Elternteile entscheiden. Eine mündliche Anhörung der Eltern findet in diesem Falle nicht statt.

Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) sieht hier vor allem das Wohl des Kindes außer Acht gelassen. In der aktuellen Pressemitteilung heißt es, dass ein "Verfahren, welches das Verpassen einer Sechs-Wochen-Frist oder eine schwache schriftliche Ausdrucksfähigkeit zur Grundlage der Sorgerechtsentscheidung macht", dem Kindeswohl nicht gerecht wird. Bei der Neuregelung des Sorgerechts nicht miteinander verheirateter Eltern habe sich Ideologie - dass die gemeinsame Sorge immer das Beste für das Kind sei - statt Fachwissen durchgesetzt. "Das Gesetz ist ein Rückschritt für das gesamte Kindschaftsrecht", kritisiert Edith Schwab, Vorsitzende des VAMV.

Kein ausgefeilter Widerspruch nötig

Nach den Worten von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) werde das neue Sorgerecht für Kinder unverheirateter Eltern dem gesellschaftlichen Wandel gerecht. Immer mehr Kinder würden in nichtehelichen Beziehungen geboren, sagte die Ministerin am Donnerstag in Berlin. "Endlich gelingt es jetzt, dem Vater eine bessere Stellung zu geben, damit auch er das Sorgerecht mit oder allein ausüben kann." Sie sprach von einem guten Kompromiss, der am Donnerstagabend im Bundestag verabschiedet wurde.

"Das Kindeswohl steht im Mittelpunkt", betonte die Ministerin. Sie verwies darauf, dass der Vater eine verfassungsrechtliche Stellung habe, sich um sein Kind zu kümmern. Daher sei es nötig, den jetzigen ungeregelten Zustand zu beenden. Damit würden auch Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt.

Der berichterstattende Sorgerechtsexperte der FDP, Stephan Thomae, erklärte bereits im Dezember, dass die Vorbehalte gegen die sechswöchige Einspruchsfrist der Kindsmutter entkräftet seien. "Es ist ausreichend, wenn die Mutter einen kurzen schriftlichen Hinweis gibt, welche Kindeswohl gefährdenden Gründe dagegen sprechen könnten, dem Vater das Mitsorgerecht zu erteilen." Es bedürfe, so der Politiker, eben keiner ausgefeilten Widerspruchsbegründung.

Neuregelung soll im Sommer in Kraft treten

Etwas anders geartete Kritik kommt vom Vorstand des Bundesforums Männer in Berlin und dem Hauptgeschäftsführer Männerarbeit der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Martin Rosowski. Er empfindet die Reform des Sorgerechts als einen Schritt in die richtige Richtung, der aber leider nicht weit genug gehe. "Man hat für den rechtlichen Vater eine niederschwellige Möglichkeit geschaffen, praktisch per Antrag das Sorgerecht neben der Mutter zu beanspruchen aber es erfolgt eben nicht automatisch. Der Vater muss es beantragen, während es der Mutter automatisch zuerkannt wird, das ist anachronistisch", so Rosowski. "Hier geht es nicht um Mütter- oder Väterrechte, sondern um das Kindeswohl und hier gebiete es die Vernunft, dass beide Eltern zugleich das Sorgerecht haben."

Trotz unterschiedlicher Haltungen in der Frage zum gemeinsamen Sorgerecht beanstanden das VAMV und das Bundesforum Männer gleichermaßen, dass Information und flächendeckende Beratungsangebote für konfliktbelastete Elternbeziehungen fehlen. Doch gerade diese wären notwendig, um Streitereien um das Sorgerecht außergerichtlich zu lösen. Die Neuregelung, auf die sich die schwarz-gelbe Koalition verständigte, soll im Sommer in Kraft treten. Nun muss noch der Bundesrat zustimmen.