Bahr verteidigt PID-Verordnung

Bahr verteidigt PID-Verordnung
Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) hat Kritik an seiner Verordnung zur Präimplantationsdiagnostik (PID) zurückgewiesen.

"Ich habe mich mit der Verordnung an den Mehrheitsbeschluss des Bundestages gehalten, der den Spielraum der Verordnung ja begrenzt", sagte der Minister der "Rheinischen Post" (Dienstagsausgabe). Bahr ergänzte: "Ich glaube, dass wir jetzt eine gute und sachgerechte Verordnung vorgelegt haben, die für die Betroffenen Rechtssicherheit schafft und die die Länder mit gutem Gewissen mittragen können."

Mehr als eineinhalb Jahre nach dem Beschluss des Bundestags zur Präimplantationsdiagnostik haben sich nach einem Bericht der "Berliner Zeitung" (Dienstagsausgabe) Bundesregierung und Bundesländer auf eine Verschärfung der von Bahr vorgelegten Rechtsverordnung geeinigt. Die geänderte Rechtsverordnung soll an diesem Freitag vom Bundesrat beschlossen werden.

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Dem Bericht zufolge akzeptierte Bahr die Forderung der Länder, die Zahl der PID-Zentren zu begrenzen. Anders als vom Minister vorgesehen wird es keinen Rechtsanspruch auf die Zulassung eines solchen Zentrums geben. Die Zulassung soll vielmehr im Einzelfall geprüft werden und unter anderem davon abhängig gemacht werden, ob es überhaupt einen Bedarf gibt. Damit soll die Konzentration auf einige wenige Zentren erreicht werden.

Im Gegenzug werden die Bundesländer nach Informationen der Zeitung ihre Forderung fallen lassen, in jedem Land nur eine Ethikkommission zu erlauben. Darauf wollte sich Gesundheitsminister Bahr keinesfalls einlassen. Die Ethikkommissionen sollen prüfen, ob Eltern eine PID erhalten dürfen. Ziel der Bundesländer war es, ein "Kommissions-Hopping" der betroffenen Eltern zu verhindern, sollten sie von einem Gremium abgelehnt

Nach dem im Sommer 2011 beschlossenen Gesetz sind Gentests an künstlich erzeugten Embryonen unter bestimmten Bedingungen zugelassen. Paare dürfen die Methode nutzen, wenn aufgrund ihrer genetischen Veranlagung eine schwerwiegende Erbkrankheit beim Kind oder eine Tot- oder Fehlgeburt wahrscheinlich ist. Ein vorherige Beratung ist Pflicht. Erwartet werden pro Jahr bis zu 300 Fälle. Eine Begrenzung der Zentren hatte auch der Deutsche Ethikrat gefordert.