Strafrechtler: Beschneidungsgesetz ist verfassungswidrig

Strafrechtler: Beschneidungsgesetz ist verfassungswidrig
Der Strafrechtler Holm Putzke (Passau) hält das neue Beschneidungsgesetz für verfassungswidrig. Das im Dezember von Bundestag und Bundesrat verabschiedete Gesetz sei "mangelhaft und miserabel formuliert", sagte er am Mittwochabend bei einer Podiumsdiskussion in Karlsruhe.

Er sieht in dem Gesetz, das religiös motivierte Beschneidungen bei Juden und Muslimen erlaubt, einen Verstoß gegen die Grundrechte auf körperliche Unversehrtheit und das Selbstbestimmungsrecht sowie gegen den Gleichheitsgrundsatz. Das Gesetz war formuliert worden, um Rechtssicherheit zu schaffen, nachdem 2012 ein Kölner Gerichtsurteil die rituelle Beschneidung als strafbare Körperverletzung gewertet hatte.

Auch der Mediziner, Professor Philipp Szavay vom Vorstand der Deutschen Gesellschaft für Kinderchirurgie kritisierte das Gesetz. Es öffne "Tür und Tor" für Beschneidungen auch aus anderen Motiven, etwa aus ästhetischen oder hygienischen Gründen. Der Chirurg verwies auf den hippokratischen Eid, wonach Ärzte verpflicht seien, den Menschen nicht zu schaden.

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Birgit Klein von der Hochschule für Jüdische Studien Heidelberg sieht in der Beschneidung keine Schädigung des Kindes und keinen Verstoß gegen internationale Kindeswohl-Rechte. Auch die Integration in die jüdische Gesellschaft durch Beschneidung sei Teil des Kindeswohls. Der Landesrabbiner von Baden, Moshe Flomenmann, bezeichnete die Beschneidung als eines der wichtigsten Gebote in der Thora, der hebräischen Bibel.

Der Referent im Islamrat für die Bundesrepublik Deutschland, Engin Karahan von der islamischen Gemeinschaft Milli Görüs, sagte, Beschneidung sei ein generelles Gebot in allen muslimischen Gemeinschaften. Auch für nichtreligiöse Muslime sei die Beschneidung ein übergeordnetes Merkmal der muslimischen Zugehörigkeit.