ZDF weist Vorwurf der Schleichwerbung in "Wetten, dass..?" zurück

ZDF weist Vorwurf der Schleichwerbung in "Wetten, dass..?" zurück
Das ZDF weist Vorwürfe des "Spiegel" zurück, dass in der Sendung "Wetten, dass..?" verbotene Schleichwerbung stattgefunden habe. Bei Gewinnspielen sei es nach Gesetz und Rechtsprechung zulässig, "auch positive Eigenschaften des Preises hervorzuheben, um den Zuschauern einen Anreiz zur Teilnahme zu geben", teilte der Sender am Montag mit. Das ZDF habe kein Geld von Automobilherstellern erhalten, die ihre Autos als Gewinnspielpreise zur Verfügung gestellt hätten. Dritte hätten keinen Einfluss auf redaktionelle Entscheidungen genommen.

Der "Spiegel" hatte von einem Kooperationsvertrag zwischen DaimlerChrysler und der Firma Dolce Media aus dem Jahr 2003 berichtet, in dem sich Passagen fänden, die die redaktionelle Unabhängigkeit untergrüben. In dem Vertrag habe es detaillierte Regieanweisungen gegeben, wie der Gewinnspielpreis, ein Sondermodell der Mercedes A-Klasse, in der Sendung präsentiert werden müsse. Dafür habe DaimlerChrysler pro Jahr 1,25 Millionen Euro gezahlt. Zudem habe der Autokonzern dem Moderator Thomas Gottschalk einen "gemeinsam ausgesuchten Mercedes-Benz zur Nutzung in Europa überlassen".

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Die Firma Dolce Media, die Marken- und Merchandising-Rechte an der Sendung "Wetten, dass...?" verkaufte, gehört Christoph Gottschalk, dem Bruder des Moderators. Der Anwalt von Thomas Gottschalk, Christian Schertz, wies die Darstellung des "Spiegel" zurück, der Moderator habe einen Mercedes zur Verfügung gestellt bekommen. Er sei "weder Vertragspartner der im aktuellen 'Spiegel' erwähnten Verträge" gewesen, noch sei er an den Verhandlungen oder Abschlüssen beteiligt gewesen. Ihm sei daher kein Fehlverhalten vorzuwerfen.

Von dem Vertrag mit DaimlerChrysler kenne das ZDF nur einen Entwurf, teilte der Sender mit. Nach diesem Entwurf sei die redaktionelle Unabhängigkeit gewährleistet gewesen. Das Unternehmen gehe den Vorwürfen, die der "Spiegel" erhebe, nach. Das ZDF habe seine frühere Kooperationspraxis 2004 nach einer kritischen Diskussion in den Gremien und der Öffentlichkeit überprüft und geändert. Bereits damals waren Vorwürfe laut geworden, dass in "Wetten, dass..?" Schleichwerbung stattfinde. Damals sei eine Clearingstelle eingerichtet worden, die jede Zusammenarbeit mit Dritten überprüfe.

"Unübliche und grenzwertige Präsentation"

Die Clearingstelle habe im Jahr 2007 einen Hinweis auf eine "unübliche und grenzwertige Preispräsentation" in der Show gegeben, teilte das ZDF mit. Laut "Spiegel"-Bericht hatte Gottschalk in der Sendung den Gewinnspielpreis, einen Audi A4, mit den Worten "wunderschön" und "frisch mit dem Goldenen Lenkrad ausgezeichnet" angepriesen. Der damalige Programmdirektor und heutige Intendant Thomas Bellut habe daraufhin Moderator und Redaktion noch einmal deutlich auf die Einhaltung der Gewinnspielregeln hingewiesen, teilte das ZDF mit.

Seither werde sichergestellt, dass Preise nicht zum Gegenstand von Moderationen oder Gesprächen werden, "die einen werblichen Charakter entfalten können". Der Moderator habe vor jeder Sendung einen von den Justiziariaten des ZDF und des ORF geprüften Text erhalten. 

Die Zusammenarbeit mit Dolce Media laufe im Sommer aus, sagte ZDF-Sprecher Alexander Stock. Zurzeit gebe es nur noch eine durch Dolce Media vermittelte Bereitstellung von Gewinnspielpreisen durch Audi, auch diese laufe im Sommer 2013 aus. Die ebenfalls in dem "Spiegel"-Bericht erwähnte Zusammenarbeit mit dem Solarstrom-Konzern Solarworld habe durchgängig den Regeln für Gewinnspielpräsentationen entsprochen.