Behindertenbeauftragter für Nachbesserungen beim Rundfunkbeitrag

Behindertenbeauftragter für Nachbesserungen beim Rundfunkbeitrag
Der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Hubert Hüppe (CDU), hat Nachbesserungen beim neuen Rundfunkbeitrag gefordert.

Es könne nicht sein, dass Blinde, Taube oder Demenzkranke die ab Januar geltende Haushaltsabgabe zahlen sollen, sagte Hüppe der "Bild"-Zeitung (Mittwochsausgabe).
Er forderte, die Rundfunkgebührenbefreiung nicht abzuschaffen. Sie sei ein wichtiger Nachteilsausgleich für schwerbehinderte Menschen, die an öffentlichen Veranstaltungen nicht teilnehmen können.

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Am 1. Januar wird die bisherige Rundfunkgebühr auf den Rundfunkbeitrag umgestellt, der künftig nicht mehr davon abhängig sein soll, ob der Einzelne ein Rundfunkgerät zum Empfang bereithält. Auch Bewohner von Pflegeheimen sowie Seh- und Hörbehinderte, die bisher von der Gebühr befreit waren, müssen dann den ermäßigten Beitrag von 5,99 Euro zahlen. Zimmer in Pflegeheimen werden demnach als eigene Wohnung angesehen, für die eine Abgabe fällig wird.

SWR-Justitiar Hermann Eicher hatte diese Regelung im Gespräch mit dem Evangelischen Pressedienst (epd) bereits kritisiert. Damit sei die Akzeptanz des Modells gefährdet, sagte er. Dies könne definitiv nicht so bleiben.

Mit der Regelung, dass künftig auch Schwerbehinderte einen ermäßigten Beitrag zahlen müssen, haben die Länder eine höchstrichterliche Forderung umgesetzt: Das Bundessozialgericht hatte geurteilt, dass die bisherige Befreiung für Behinderte einen Verstoß gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung darstellt. Eine Befreiung von der Beitragspflicht aus sozialen Gründen ist weiterhin möglich. Taubblinde müssen auch in Zukunft keinen Rundfunkbeitrag zahlen.