Strafzahlung für fehlerhaften NPD-Rechenschaftsbericht teilweise rechtswidrig

Strafzahlung für fehlerhaften NPD-Rechenschaftsbericht teilweise rechtswidrig
Im Streit um einen fehlerhaften Rechenschaftsbericht der rechtsextremen NPD hält das Bundesverwaltungsgericht eine von der Bundestagsverwaltung angeordnete Strafzahlung für teilweise rechtswidrig.

Wie die Richter des 6. Senats am Mittwoch in Leipzig mitteilten, weist der Rechenschaftsbericht der Partei zwar im Wesentlichen die vom Bundestagspräsidenten beanstandeten Unrichtigkeiten auf. Allerdings sei die Höhe der unrichtigen Angaben falsch. (BVerwG 6 C 32.11)

So gehe das Gericht von 635.000 Euro aus, die falsch ausgewiesen wurden. Bestimmte Unrichtigkeiten seien jedoch nachträglich erläutert worden und damit offenkundig, hieß es. Dies hätte auch vom Bundestag berücksichtigt werden müssen. Die Strafzahlung liege somit bei 1,27 Millionen Euro statt der von der Bundestagverwaltung verlangten 2,5 Millionen Euro. Nach dem Parteiengesetz muss bei unrichtigen Angaben in Rechenschaftsberichten der doppelte Betrag als Strafe gezahlt werden.

Ursprünglich hatte der Bundestag einen Fehlbetrag von 1,25 Millionen Euro festgestellt. Demnach sollten die Rechtsextremen rund 2,5 Millionen Euro überweisen. Dagegen hatte die Partei geklagt und vor dem Berliner Verwaltungsgericht zunächst teilweise Erfolg. Die Richter stellten fest, dass die Summe nur halb so hoch sei und halbierten die Strafe. Gegen diese Entscheidung waren sowohl die Partei als auch der Bundestag in Revision gegangen. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg wies die Klage jedoch ab und gab dem Bundestag recht.