Heimat in fremder Erde

Foto: epd-bild/Christopher Clem Franken
Muslimisches Grab auf dem Friedhof am Hallo in Essen. Das Grabfeld ist nach Mekka ausgerichtet. Es bietet mehr als 1.400 Verstorbenen eine letzte Ruhestätte.
Heimat in fremder Erde
Noch immer werden viele Muslime zur Beerdigung ins Ausland übergeführt. Dies liegt an den Kosten einer Beisetzung in Deutschland - und an den deutschen Bestattungsgesetzen.
01.12.2012
epd
Judith Kubitscheck

Im größten muslimischen Begräbnisfeld Berlins geht der Platz aus: "Ab Dezember sind die rund 1.500 Gräber am Columbiadamm belegt", informiert die Neuköllner Friedhofsverwaltung. Rund 250 muslimische Bestattungen gibt es dort jährlich. Und im Islam ist es nicht erlaubt, den Boden nach zwei Jahrzehnten einzuebnen und für weitere Bestattungen zu nutzen. Der vollbelegte Neuköllner Friedhof zeigt zwar, dass sich viele Muslime in der Bundesrepublik beisetzen lassen. Doch die meisten türkischstämmigen Muslime werden nach ihrem Tod noch immer in die Türkei übergeführt.

Mustafa Akili, Chef des islamischen Bestattungsinstituts Sabir in Frankfurt am Main organisierte im vergangenen Jahr rund 250 Beerdigungen nach muslimischen Ritus. "Die Hälfte unserer Kunden wurde in Deutschland begraben", sagt er. Vor allem für Muslime aus arabischen Ländern, dem Iran und Pakistan sei eine Überführung schon allein wegen der politischen Situation und der hohen Kosten kaum möglich, sagt Akili.

Lieber in der Heimat liegen

Türkischstämmige Muslime ließen sich jedoch viel häufiger in ihr Heimatland fliegen. Denn: "Eine Überführung in die Türkei kostet bei uns 1.800 bis 2.200 Euro. Das ist billiger als ein muslimisches Grab in Deutschland." Bei Isikali Karayel, islamischer Bestatter und Geschäftsführer der Firma "BuCa - Burial & Care" in Berlin, lassen sich etwa 70 Prozent der hauptsächlich türkischstämmigen Kunden in ihre Heimat überführen. Bundesweit gehen Schätzungen von rund 2.000 Überführungen im Jahr aus.

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Der Osnabrücker Islamprofessor Bülent Ucar findet es bedenklich, dass sich nur eine Minderheit der Muslime in Deutschland beerdigen lässt. Dies liege auch an Hindernissen in den deutschen Bestattungsgesetzen. "Ich denke, es gehört zur Beheimatung dazu, wenn Menschen sich in dem Land bestatten lassen, wo sie geboren und aufgewachsen sind. Doch dafür muss die Politik auch die Voraussetzungen schaffen", sagt Ucar.

Laut Ucar ist es nach islamischer Tradition empfehlenswert, einen muslimischen Leichnam möglichst noch am selben Tag zu beerdigen. In Deutschland müssen aber zwischen Tod und Bestattung mindestens 48 Stunden liegen. Außerdem sollte nach islamischer Tradition ein Grab ewig bestehen und nicht nur 20 bis 30 Jahre, wie es auf deutschen Friedhöfen meist der Fall ist.

Friedhöfe richten sich auf muslimische Bestattungen ein

"Für alle Muslime gilt, dass sie nach ihrem Tod rituell gewaschen und in ein nahtloses Leinentuch gewickelt in Richtung Kaaba auf der rechten Seite liegend beerdigt werden müssen", sagt der islamische Theologe. Außerdem sollten die Angehörigen in der Moschee oder auf dem Friedhof ein Totengebet für den Verstorbenen sprechen.

Nach und nach richten sich immer mehr Bundesländer und Kommunen auf muslimische Bestattungen ein: Deutschlandweit gibt es mehr als 200 muslimische Gräberfelder, die in Richtung Kaaba ausgerichtet sind. Einige Städte wie Hamburg oder Mainz unterstützten den Bau von muslimischen Trauerhallen. In Wahlgräbern lässt sich die Liegezeit der Leichname immer wieder verlängern, so kann auch der ewigen Ruhezeit nachgekommen werden.

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Und viele Bundesländer haben die Sargpflicht gelockert. Ausnahmeregelungen erlauben es Muslimen, ihre Angehörigen ohne Sarg im Tuch zu bestatten. In Baden-Württemberg wird derzeit darüber diskutiert, den Sargzwang abzuschaffen.

Doch laut Bestatter Karayel sollte der Sargzwang kein Hindernis für eine islamische Bestattung sein - vorausgesetzt der Leichnam ist in ein Tuch gehüllt. Er verweist auf ein islamisches Rechtsgutachten der Akademie für islamisches Recht in Mekka aus dem Jahr 1985, das eine Beerdigung in Holzsärgen erlaubt.

Der Sarg als "menschliches Konstrukt"

"Wenn es nicht anders geht, dann ist ein Sarg natürlich erlaubt", sagt der islamische Theologe Ucar. Aber ein Sarg widerspreche dem Sinn des Tuches: "Das weiße Tuch steht für die Reinheit und Schlichtheit. Jeder Mensch soll so einfach in die Erde gelegt werden, wie er auf die Welt gekommen ist." Ein Sarg, oft pompös und edel, sei dagegen ein menschliches Konstrukt, ein Kulturgut.

Laut Bertram Geisel vom Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg gibt es auch aus hygienischer Sicht keine Bedenken gegen die Bestattung im Leintuch. Nur bei Menschen, die an einer gefährlichen Infektionskrankheit gestorben sind, müsse ein Begräbnis in geschlossenem Sarg angeordnet werden.

In der christlichen Tradition ist die Bestattung im Sarg laut Elisabeth Schmitter, Referentin für Bestattungskultur der Diözese Rottenburg-Stuttgart, "ein eher neuzeitliches Phänomen". Erst seit dem 16. Jahrhundert wurde ein persönlicher Sarg verwendet. Und bis weit ins 19. Jahrhundert konnten vor allem arme Verstorbene auch ohne Sarg beigesetzt werden.