Zahl der Sorgerechtsentzüge leicht gesunken

Zahl der Sorgerechtsentzüge leicht gesunken
Die Familiengerichte haben im vergangenen Jahr in rund 12.700 Fällen den Eltern das Sorgerecht für ihre Kinder ganz oder teilweise entzogen, um sie vor Gefahren zu schützen.

Wie das Statistische Bundesamt am Mittwoch in Wiesbaden mitteilte, waren das knapp 50 Fälle weniger als 2010. In rund 9.600 Fällen übertrugen die Gerichte das Sorgerecht auf die Jugendämter, in den verbliebenen Fällen einer Einzelperson oder einem Verein.

Rechtsgrundlage für den Sorgerechtsentzug ist der Paragraf 1666 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Wird nur ein teilweiser Entzug des Sorgerechts verfügt, dürfen Eltern nicht mehr über das Aufenthaltsrecht des Kindes bestimmen oder dessen Vermögensfragen regeln. Bei der Übertragung des teilweisen Sorgerechts an ein Jugendamt wurde 2011 in rund 1.900 Fällen (20 Prozent) nur das Aufenthaltsbestimmungsrecht zugesprochen. Damit trifft die Behörde im Sinne des Kindes alle Entscheidungen des täglichen Lebens.