Beschneidungsfall war brisanter als bisher bekannt

Beschneidungsfall war brisanter als bisher bekannt
Der Fall des beschnittenen Jungen, der zu dem umstrittenen Urteil des Landgerichts Köln führte, war medizinisch offenbar brisanter als bisher bekannt.

Wie die "Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung" berichtete, kam der Vierjährige zwei Tage nach seiner Beschneidung mit Nachblutungen in eine Kindernotaufnahme. Aus einem Arztbrief, der die Behandlung dokumentiere, gehe hervor, dass dort eine "urologisch-chirurgische Revision" der Beschneidung "in Vollnarkose" erfolgt sei.

Der muslimische Junge sei anschließend für mehrere Tage auf eine Kinderstation gekommen. Auch drei Verbandswechsel hätten in Narkose stattgefunden. In dem Arztbrief stehe weiter, dass die freiliegende Penisoberfläche und die Eichel "uneben, zerfressen und fibrinös belegt" gewesen seien.

Gericht hatte die Beschneidung als "medizinisch einwandfrei" beurteilt

Dem Zeitungsbericht zufolge bescheinigte ein vom Landgericht beauftragter Gutachter dem Arzt, der die Beschneidung vornahm, das der Eingriff "nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführt" worden sei. Nachblutungen seien mögliche Komplikationen nach Beschneidungen. Ein "Behandlungsfehler ist hieraus nicht abzuleiten", so der Gutachter.

Das Gericht bewertete die rituelle Beschneidung in seinem Urteil als medizinisch "einwandfrei". Gleichwohl stufte es sie als nicht zulässigen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit des Jungen ein. Dies war bei Vertretern von Juden und Muslimen, aber auch bei den Kirchen auf scharfe Kritik gestoßen.