Chef der Glaubenskongregation verurteilt "Titanic"-Titelbild

Chef der Glaubenskongregation verurteilt "Titanic"-Titelbild
Der neue Präfekt der vatikanischen Glaubenskongregation, Erzbischof Gerhard Ludwig Müller, hat das jüngste Titelblatt des Satire-Magazins "Titanic" mit scharfen Worten verurteilt. Es verletzte die Persönlichkeitsrechte von Papst Benedikt XVI. "auf schwere Weise", sagte er am Freitag dem ARD-Hörfunk. "Auch Würdenträger der katholischen Kirche, vom Papst bis zu jedem Priester, haben den Anspruch darauf, dass sie in ihrer Würde geachtet werden", betonte der ehemalige Regensburger Bischof.

Papst Benedikt XVI. hatte beim Landgericht Hamburg eine einstweilige Verfügung gegen die "Titanic" erwirkt. Somit darf das Titelbild der aktuellen Ausgabe, das den Papst mit ausgebreiteten Armen und einem Urinfleck im Schritt zeigt, nicht mehr weiterverbreitet werden. Als Titelzeile schreibt das Satire-Magazin "Die undichte Stelle ist gefunden" und spielt damit auf den sogenannten "Vatileaks"-Skandal an. Die einstweilige Verfügung bezieht sich auch auf die Rückseite des Magazins, die Benedikt von hinten mit einem braunen Fleck am Gesäß zeigt. Das Magazin will Widerspruch gegen das Verbot einlegen.

Bei dem juristischen Schritten des Vatikans gehe es nicht um religiöse Gefühle, sondern um bürgerliche Rechte, sagte Müller. Nach den "furchtbaren Erfahrungen" des Holocausts in Deutschland beginne das Grundgesetz mit dem Hinweis auf die Unantastbarkeit der Menschenwürde. Die deutschen Medien insgesamt müssten ihren Ton ändern, sagte der oberste Glaubenshüter der katholischen Kirche. Pressefreiheit bedeute nicht das Recht, andere Menschen in ihrer Persönlichkeit zu verletzen.

Das umstrittene Papst-Titelbild des Satiremagazins "Titanic" ist auch bei katholischen Journalisten auf Kritik gestoßen. Diese Darstellung des Papstes verletze die Menschenwürde, sagte die Vorsitzende der Gesellschaft katholischer Publizisten Deutschlands, Hildegard Mathies, der "Neuen Osnabrücker Zeitung". Sie widersprach damit der Einschätzung des Deutschen Journalisten-Verbands (DJV). Dieser hatte kritisiert, die gerichtliche Verfügung gegen das Titelbild sei überzogen.