Gentests an Embryonen ab 2013 in speziellen Zentren möglich

Gentests an Embryonen ab 2013 in speziellen Zentren möglich
Die umstrittene Präimplantationsdiagnostik (PID) zur Untersuchung von Embryonen auf schwere Erbkrankheiten soll von 2013 an bundesweit angeboten werden können. Wie aus dem am Donnerstag von Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) veröffentlichten Entwurf einer Rechtsverordnung hervorgeht, soll die Zahl der für die PID zugelassenen Zentren nicht begrenzt werden.

Bei der Präimplantationsdiagnostik werden künstlich erzeugte Embryonen vor der Einpflanzung in den Mutterleib auf Erbkrankheiten untersucht. Im Juli 2011 hatte der Bundestag die Gentests in Ausnahmefällen gestattet. Das Gesetz ließ die konkrete Ausgestaltung der Anwendung noch offen und verwies dabei auf die Rechtsverordnung.

Wie im Gesetz wird in der nun vorgelegten Verordnung eine Beratung der Betroffenen über medizinische, psychische und soziale Folgen vorgeschrieben. Als PID-Zentrum können Einrichtungen zugelassen werden, die über die technischen Möglichkeiten sowie die nötigen Kenntnisse und Erfahrungen besonders in den Bereichen der In-vitro-Fertilisation, Spermieninjektion und anderen damit verbundenen Techniken verfügen. Im Bereich der Gendiagnostik dürfen die Zentren mit zugelassenen Einrichtungen auf dem Gebiet zusammenarbeiten.

Ethik-Kommission muss entscheiden

Vor der Anwendung muss in jedem Fall eine Ethik-Kommission entscheiden, deren Einrichtung in den Landesgesetzen geregelt werden soll. Sie sollen unabhängig arbeiten und aus acht Personen bestehen: vier Medizinern, einem Ethiker, einem Juristen sowie zwei Patientenvertretern.

Nach der 2011 verabschiedeten Regelung ist die PID zulässig, wenn die Nachkommen eines Paares "eine hohe Wahrscheinlichkeit für eine schwerwiegende Erbkrankheit" haben oder eine genetische Schädigung beziehungsweise eine Abweichung in den Chromosomen dazu führen würde, dass die Schwangerschaft mit einer Fehl- oder Totgeburt endet. Der Entwurf der Rechtsverordnung wurde an die obersten Landesgesundheitsbehörden versandt. Sie sollen bis zum 17. August Stellung nehmen. Wenn der Bundesrat im Herbst zustimmt, soll die Verordnung Anfang 2013 in Kraft treten.