Grüne scheitern mit Antrag zur Gleichstellung der Homo-Ehe

Grüne scheitern mit Antrag zur Gleichstellung der Homo-Ehe
Die Grünen sind am Donnerstag im Bundestag mit dem Vorhaben gescheitert, homosexuelle Partnerschaften der Ehe gleich zu stellen.

Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen wurde ein Gesetzentwurf, der gleichgeschlechtlichen Paaren die Ehe ermöglich soll, abgelehnt. Wenige Abgeordnete von Union und FDP enthielten sich. Unterstützung für das Gesetzesvorhaben kam von der Linken sowie der SPD, die einen eigenen Antrag zum Thema eingebracht hatte. Auch dieser wurde mehrheitlich abgelehnt.

Grünen-Chefin Claudia Roth und Fraktionsgeschäftsführer Volker Beck erklärten, dass es keinen rationalen Grund gebe, lesbischen Frauen und schwulen Männern die Eheschließung zu verweigern. Die deutlichsten Ungerechtigkeiten gebe es beim Steuerrecht und beim Adoptionsrecht.

Homosexuelle Lebenspartner dürfen nach derzeitiger Gesetzeslage keine Kinder adoptieren. Außerdem gelten für sie bisher keine Vorteile bei der Einkommenssteuer wie das Ehegatten-Splitting. Die Rechtmäßigkeit dieser Regelung wird derzeit vom Bundesverfassungsgericht überprüft. Die SPD-Abgeordnete Elke Ferner erklärte, es sei ein Skandal, dass homosexuelle Paare ihre Rechte mit Hilfe der Gerichte durchsetzen müssen.

In ihrem Gesetzantrag argumentieren die Grünen, dass die Ehe vom Grundgesetz als "Beistand- und Verantwortungsgemeinschaft" geschützt sei. Anders als zur Zeit der Weimarer Republik, die Ehe als Grundlage für Familie und Fortpflanzung betonte habe, gelte der Schutz der Ehe also auch für kinderlose und homosexuelle Paare.

Neben dem Gesetzentwurf und dem Antrag der SPD wurde auch die Antwort der Bundesregierung auf eine Große Anfrage zum Thema beraten. Darin werden mehr als 60 geltende Gesetze und Verordnungen aufgeführt, in denen nach wie vor zwischen Eheleuten und eingetragenen Lebenspartnern unterschieden wird - in der Regel zum Nachteil der homosexuellen Paare. Darunter finden sich beispielsweise Regelungen zur Versicherung bei Landwirten oder zur Ordnung von Hochzeitsumzügen im Versammlungsrecht.

Das Lebenspartnerschaftsgesetz trat vor knapp elf Jahren, am 1. August 2001, in Kraft. Gleichgeschlechtliche Partner können seitdem eine der Ehe ähnliche Gemeinschaft in der Regel vor dem Standesamt schließen. Ihnen stehen damit viele Rechte und Pflichten von Ehepartnern zu, etwa bei Erbangelegenheiten oder in puncto Unterhaltszahlungen.