Gericht entscheidet über Schadensersatz nach Germanwings-Absturz

Gericht entscheidet über Schadensersatz nach Germanwings-Absturz
Mehr als elf Jahre nach dem Germanwings-Absturz geht es erneut darum, wer Verantwortung trägt. Am Dienstag will das Landgericht Braunschweig über eine Schadensersatzklage entscheiden.

Braunschweig (epd). Im Prozess über Schadensersatzansprüche nach dem Absturz eines Germanwings-Flugzeugs im März 2015 in den französischen Alpen wird für Dienstag eine Entscheidung erwartet. Am Landgericht Braunschweig verlangen insgesamt 30 Klägerinnen und Kläger von der Bundesrepublik Deutschland Entschädigungen zwischen 500 Euro und 110.000 Euro. Dem Gericht zufolge werfen die Angehörigen der Getöteten den Behörden vor, die Flugtauglichkeit des Copiloten vor dem Unglück nicht ausreichend überwacht zu haben. Er hatte den Absturz vorsätzlich herbeigeführt. (AZ: 7O1595/23)

Der Bund wird in dem Prozess durch das in Braunschweig ansässige Luftfahrt-Bundesamt vertreten. Nach dem Prozessauftakt im August hatten die Richter einen Termin festgelegt, an dem entweder ein Urteil oder ein Beschluss, etwa um in eine Beweisaufnahme einzusteigen, verkündet werden soll.

150 Todesopfer

In einer bereits vorab mitgeteilten rechtlichen Einschätzung hält es das Landgericht für unwahrscheinlich, dass der Staat den Forderungen der Klägerinnen und Kläger nachkommen muss. Diese könnten die Entschädigung stattdessen von der Fluggesellschaft verlangen, hieß es.

Bei dem Absturz der Germanwings-Maschine auf dem Weg von Barcelona nach Düsseldorf waren am 24. März 2015 alle 144 Passagiere sowie sechs Besatzungsmitglieder ums Leben gekommen. Nach den bisherigen Ermittlungen war der Copilot psychisch krank.