Hannover (epd). Ein Arzt der Medizinischen Hochschule Hannover ist am Freitag vom Vorwurf des Mordes und der aktiven Sterbehilfe freigesprochen worden. Das Landgericht Hannover habe in allen drei Todesfällen, die ihm zur Last gelegt wurden, kein strafbares Handeln erkennen können, sagte eine Gerichtssprecherin dem Evangelischen Pressedienst (epd). Zuletzt hatten neben den Verteidigern auch die Staatsanwaltschaft und die Vertreter der Nebenklage für einen Freispruch plädiert. Für seine Zeit in Untersuchungshaft soll der Arzt entschädigt werden (Az.: 39 Ks 5/26).
Dem 49-jährigen Intensivmediziner waren zunächst Mord, versuchter Mord und schwere Körperverletzung in insgesamt drei Fällen vorgeworfen worden. Laut Anklage sollte er auf der Intensivstation zwei schwerstkranke Patienten im Alter von 20 und 71 Jahren durch die Gabe von zu hoch dosierten Medikamenten getötet haben. In einem dritten Fall sollte er versucht haben, bei einem Einsatz als Notarzt eine Patientin durch überdosierte Schmerzmittel zu töten.
Schmerzen gelindert
In ihrer Urteilsbegründung verneinte die Richterin allerdings eine Tötungsabsicht. Die demenzkranke Patientin sei an ihrer Grunderkrankung gestorben. Bei den anderen beiden Patienten sei nicht mehr feststellbar, ob sie letztlich durch das Abstellen lebenserhaltender Maschinen oder durch die Gabe von Schmerz- und Narkosemitteln starben. Der Mediziner habe palliativ und symptombezogen gehandelt und durch die Gabe von Medikamenten Schmerzen gelindert.
Der Mediziner hatte unter Tränen stets seine Unschuld beteuert. Seine Anwälte sprachen von indirekter Sterbehilfe. Bereits kurz nach Prozessauftakt war der Mann aus der Untersuchungshaft entlassen worden. Er hatte mehr als 190 Tage in Untersuchungshaft gesessen.




