Hannover (epd). Ein Arzt der Medizinischen Hochschule Hannover ist am Freitag vom Vorwurf des Mordes und der aktiven Sterbehilfe freigesprochen worden. Das Landgericht Hannover habe in allen drei Todesfällen, die ihm zur Last gelegt wurden, kein strafbares Handeln erkennen können, sagte eine Gerichtssprecherin dem Evangelischen Pressedienst (epd). Zuletzt hatten neben den Verteidigern auch die Staatsanwaltschaft und die Vertreter der Nebenklage für einen Freispruch plädiert. Für seine Zeit in Untersuchungshaft soll der Arzt entschädigt werden (Az.: 39 Ks 5/26).
Dem 49-jährigen Intensivmediziner waren zunächst Mord aus Heimtücke, versuchter Mord und schwere Körperverletzung in insgesamt drei Fällen vorgeworfen worden. Laut Anklage sollte er auf der Intensivstation zwei schwerstkranke Patienten im Alter von 20 und 71 Jahren durch die Gabe von zu hoch dosierten Medikamenten getötet haben, obwohl sie selbst oder die Angehörigen sich für eine Weiterbehandlung ausgesprochen hätten. In einem dritten Fall sollte er versucht haben, bei einem Einsatz als Notarzt in einer Wohngemeinschaft von Demenzkranken eine Patientin durch überdosierte Schmerzmittel zu töten.
Schmerzen gelindert
In ihrer Urteilsbegründung verneinte die Vorsitzende Richterin allerdings eine Tötungsabsicht. Die demenzkranke Patientin sei einen Tag später an ihrer Grunderkrankung gestorben. Bei den anderen beiden Patienten sei nicht mehr feststellbar, ob sie letztlich durch das Abstellen lebenserhaltender Maschinen oder durch die Gabe von Schmerz- und Narkosemitteln starben. Der Mediziner habe palliativ und symptombezogen gehandelt und durch die Gabe von Medikamenten Schmerzen gelindert.
Der Mediziner hatte unter Tränen stets seine Unschuld beteuert. Es sei seine Pflicht gewesen, den Patienten ein Sterben ohne Schmerzen und Luftnot zu ermöglichen. Seine Anwälte sprachen von indirekter Sterbehilfe innerhalb der legalen Grenzen. Den Patienten seien Qualen erspart worden. Alle drei seien am Ende ihres Lebens angekommen gewesen.
Vorzeitig aus U-Haft entlassen
Bereits kurz nach dem Prozessauftakt im Juli war der Mann aus der Untersuchungshaft entlassen worden, weil kein dringender Tatverdacht mehr vorlag. Unterstützer beschrieben den Mediziner als erfahrenen, engagierten und einfühlsamen Arzt. Der Angeklagte hatte mehr als 190 Tage in Untersuchungshaft gesessen. Die Entschädigungssumme liegt demnach bei mehr als 14.000 Euro.




