Rom, Neapel (epd). Ein italienisches Gericht hat die Festsetzung des Rettungsschiffs „Sea-Watch 5“ vorläufig aufgehoben. Nach der Entscheidung des Gerichts in Neapel kann das im August beschlagnahmte Schiff wieder im Mittelmeer auslaufen, wie die Hilfsorganisation Sea-Watch am Donnerstag mitteilte. Der Beschluss betrifft laut Gericht auch das von den Behörden erhobene Bußgeld von 7.500 Euro. Eine Bestätigung der vorläufigen Entscheidung könnte in der für den 12. Oktober angesetzten Verhandlung verkündet werden.
Die italienischen Behörden hatten die Festsetzung der „Sea-Watch 5“ für 45 Tage im Hafen von Neapel und das Bußgeld nach einer Rettungsaktion vom 13. August angeordnet. Der Besatzung wird vorgeworfen, sich während des Einsatzes im zentralen Mittelmeer nicht mit der libyschen Küstenwache koordiniert zu haben. Sea-Watch hält das Vorgehen für unrechtmäßig und legte dagegen Klage ein.
Sea-Watch sieht Erfolg gegen Blockade von Seenotrettung
Das Schiff lag seit dem 17. August im Hafen von Neapel. Laut übereinstimmender Mitteilungen von Sea-Watch und des italienischen Innenministeriums waren sechs aus Seenot gerettete Migranten an Bord, darunter drei unbegleitete Minderjährige. Sie wurden im Rahmen der üblichen Erstaufnahmemaßnahmen unter anderem vom Roten Kreuz in Empfang genommen.
Sea-Watch begrüßte die vorläufige Entscheidung des Gerichts in Neapel als jüngsten Erfolg in einer Reihe erfolgreicher rechtlicher Schritte gegen Blockaden ziviler Seenotrettungsschiffe. Grundlage dieser behördlichen Maßnahmen ist das sogenannte Piantedosi-Dekret der Regierung von Ministerpräsidentin Giorgia Meloni.
„Diese Entscheidung bringt ein Gesetz ins Wanken, das von Anfang an illegitim war“, erklärte Sea-Watch-Sprecherin Julia Winkler. Libyen sei kein sicherer Ort, ergänzte sie, „die sogenannte libysche Küstenwache ist Teil der Gewalt, vor der Menschen fliehen - und kein legitimer Akteur der Seenotrettung“.




