Rheinland-Pfalz: Bislang wenig Nachfrage nach neuen Bestattungsformen

Rheinland-Pfalz: Bislang wenig Nachfrage nach neuen Bestattungsformen
Seit September 2025 gilt in Rheinland-Pfalz das bundesweit liberalste Bestattungsrecht. Zwölf Monate nach der heftig umstrittenen Reform zieht der Bestatterverband eine erste Bilanz.

Mainz (epd). Ein Jahr nach der umfassenden Liberalisierung des Bestattungsrechts in Rheinland-Pfalz bleiben die seither zulässigen neuen Bestattungsformen seltene Ausnahmefälle. Von den für 2026 erwarteten rund 50.000 Verstorbenen im Land würden voraussichtlich über 95 Prozent auf dem Friedhof bestattet, teilte der Bestatterverband Rheinland-Pfalz am Samstag unter Berufung auf eine Umfrage unter Mitgliedsunternehmen und eigene Hochrechnungen mit. In jeweils unter zwei Prozent der Sterbefälle werde die Asche außerhalb von Friedhöfen verstreut oder die Urne zur Verwahrung zu Hause an Angehörige übergeben.

Flussbestattungen und die Verarbeitung von Totenasche zu Erinnerungsstücken würden noch seltener nachgefragt. Tuchbestattungen ohne religiösen Kontext, die ebenfalls seit der Reform zulässig sind, wurden gar nicht gewünscht. „Die Menschen in Rheinland-Pfalz begrüßen die neuen Wahlmöglichkeiten im Bestattungsrecht“, erklärte der Verbandsvorsitzende Patrick Merscher. „Gleichzeitig zeigt unsere Auswertung sehr deutlich, dass die traditionelle Friedhofsbestattung weiterhin die tragende Säule der Bestattungskultur in Rheinland-Pfalz bleibt.“

Bislang weniger als 50 Flussbestattungen

So hätten die zuständigen Behörden bislang erst 42 Flussbestattungen in Rhein, Mosel, Saar oder Lahn genehmigt. Dies entspreche trotz des großen öffentlichen Interesses lediglich einem Tausendstel der Sterbefälle.

Die neuen Bestattungsformen sind nur möglich, wenn die Verstorbenen dies zu Lebzeiten ausdrücklich so festgelegt haben und bleiben Einwohnern des Bundeslandes vorbehalten. Kritiker der Reform hatten befürchtet, die Liberalisierung würde den Fortbestand vieler Friedhöfe gefährden. Die damals noch oppositionelle CDU hatte die Gesetzesnovelle unter anderem mit der Begründung abgelehnt, traditionelle Bestattungen könnten dadurch künftig unbezahlbar für viele Familien werden. Die Kirchen kritisierten den drohenden Verlust öffentlich zugänglicher Trauerorte.