Katholische Unternehmen kritisieren Reform der Minijobs

Katholische Unternehmen kritisieren Reform der Minijobs
Die katholischen Unternehmer wollen die Minijobs anders umbauen als die Bundesregierung. Höhere Steuern und Abgaben seien der falsche Weg. Das verteuere die Personalkosten und gefährde den Standort Deutschland.

Köln (epd). Der Bund Katholischer Unternehmer (BKU) fordert eine Reform der Minijobs. Sie kritisierten am Donnerstag vor allem die Pläne der Bundesregierung für eine Erhöhung der Steuer- und Abgabenlast bei diesen Tätigkeiten. „Grundsätzlich sind auf Flexibilität ausgerichtete Teilzeit-Arbeitsmodelle wie der Minijob aus unternehmerischer Sicht heutzutage nicht mehr wegzudenken, sondern zu erhalten und weiterzuentwickeln“, erklärte der Bundesvorsitzende Martin Nebeling.

Nach einem Kompromiss im Koalitionsausschuss im Juli haben sich Union und SPD verständigt, dass der Minijob bleibt, jedoch für die Arbeitgeber teurer wird. Die Pauschalsteuer, die die Unternehmen zahlen müssen, soll ab 2027 von zwei auf fünf Prozent steigen. Zudem sollen die Beiträge für die Kranken- sowie die Pflegeversicherung angehoben werden.

Minijobs entbürokratisieren

Der BKU wirbt dafür, die Flexibilität der Minijobs zu erhöhen und sie zu entbürokratisieren. Michael Gude, Schatzmeister des Verbandes, sagte, sie seien für die Arbeitgeber „mit viel zu hohen bürokratischen Hürden belastet, zum Beispiel bei der Deckelung des Verdienstes“. Es sei falsch, die Steuern und Abgaben auf Minijobs für Arbeitgeber weiter zu erhöhen, weil steigende Personalkosten den Wirtschaftsstandort Deutschland schwächten.

Für den Fall, dass der Gesetzgeber den Minijob ersatzlos abschafft, warnte Gude vor den Folgen gerade für Zweitverdiener in Steuerklasse V - etwa Ehepartner von gut bezahlten Hauptverdienern: „Eine volle Sozialversicherungs- und Steuerpflicht bei einem Nebenverdienst funktioniert nicht. Schon ab dem ersten Euro drohen dort Grenzsteuersätze von mehr als 20 Prozent, dazu kommen rund 20 Prozent Sozialabgaben - bei nur geringfügig steigenden Rentenansprüchen.“ Eine Alternative sei es, einen ausreichend hohen Freibetrag im Einkommensteuergesetz zu verankern.