Berlin (epd). Die Linke im Bundestag geht nach einem neuen juristischen Gutachten davon aus, dass ihr Plan eines bundesweiten Mietendeckel im Einklang mit der Verfassung steht. Caren Lay, Sprecherin für Mieten- und Wohnungspolitik der Fraktion, sagte am Donerstag in Berlin, überhöhte Mieten seien kein Naturgesetz, „sondern die Folge von Profitgier und Politikversagen“.
Mit dem Mietendeckel-Konzept zeige man, „dass Mieter vor der Mietpreisexplosion geschützt werden können und die Mietenkrise mit dem entsprechenden politischen Willen überwindbar ist“. Das Gutachten „Verfassungsrechtliche Anforderungen an eine bundesrechtliche Regelung zur Deckelung der Wohnraummieten“ wurde von Professor Thorsten Kingreen vom Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Sozialrecht und Gesundheitsrecht an der Universität Regensburg verfasst. Er weist laut Lay nach, dass ein Mietendeckel, der zunächst die Mieten einfriert und später bundesweit geltende Obergrenzen festsetzt, auf dem Boden des Grundgesetzes eingeführt werden kann.
Bundesregierung zum Handeln aufgefordert
Die Linke hat im Bundestag beantragt, dass die Bundesregierung umgehend einen Gesetzentwurf für einen sofortigen Mietenstopp vorlegen soll. Dieser solle so lange gelten, bis ein bundesweiter Mietendeckel eingeführt wird. Ziel sei es, in „angespannten Wohnungsmärkten“ Mieterhöhungen in laufenden Mietverträgen auszuschließen. In „nicht angespannten Wohnungsmärkten“ sollen Mieterhöhungen in laufenden Verträgen auf maximal sechs Prozent in drei Jahren begrenzt werden. Außerdem soll die bestehende Mietpreisbremse verlängert und nachgeschärft werden, fordert die Linke.
All diese Schritte sind dem Gutachten zufolge grundsätzlich möglich, weil der Bund nach Art. 74 Abs. 1 Nr. 1 GG über die Gesetzgebungskompetenz für das bürgerliche Recht verfügt, also Mietrechtsfragen entscheiden kann. Folglich sei auch die Absenkung überhöhter Mieten machbar. „Wohnungen sind keine Renditeobjekte, sondern gehören zur Daseinsvorsorge“, sagte Lay. Kingreen verweist jedoch darauf, dass die zentrale Regulierung der Mieten insbesondere mit der Eigentumsgarantie (Art. 14 Abs. 1 S. 1 GG) vereinbar sein muss.
Laut Lay haben die bisherigen Gesetze keine Wirkung gezigt. Seit 2016 wurden nach ihren Angaben die Mieten in den 14 größten deutschen Städten um über 43 Prozent erhöht. Auch in kleinen Städten seien sie deutlich gestiegen. „Das zeigt: Die Mietpreisbremse, die 2015 eingeführt wurde, hat keine Wirkung. Auch extremer Mietwucher wird viel zu selten verfolgt. Ein wirksames Gesetz gegen die Abzocke auf dem Wohnungsmarkt fehlt“, heißt es in der Mitteilung.



