Osnabrück, Braunschweig (epd). Im Prozess um den Absturz eines Germanwings-Flugzeugs sieht der Autor und Trauerbegleiter Thomas Achenbach in einer möglichen Entschädigung vor allem eine Signalwirkung für die Angehörigen. Ihnen werde damit die Botschaft vermittelt, dass ihr Leiden, ihr Schmerz und ihre Empörung anerkannt werden und selbst nach mehr als elf Jahren existieren dürften, sagte Achenbach dem Evangelischen Pressedienst (epd). Mit dem am Freitag vor dem Landgericht Braunschweig startenden Prozess fordern 30 Klägerinnen und Kläger von der Bundesrepublik Deutschland Entschädigungen für das im März 2015 in den französischen Alpen zum Absturz gebrachte Flugzeug.
Die Kläger werfen der Bundesrepublik, vertreten durch das Luftfahrt-Bundesamt, vor, die Flugtauglichkeit des Copiloten vor dem Unglück nicht ausreichend überwacht zu haben. Die geforderten Entschädigungssummen liegen zwischen 500 und 110.000 Euro. Nach einer vorläufigen rechtlichen Einschätzung hält es das Landgericht jedoch für unwahrscheinlich, dass der Staat den Forderungen nachkommen muss, da die Klägerinnen und Kläger die Entschädigung stattdessen von der Fluggesellschaft verlangen könnten.
Innerer Schmerz endet nicht
Den Angehörigen gehe es auch um die Frage nach der Schuld, sagte Achenbach. Meistens seien es die Hinterbliebenen selbst, die sich in Schuldgedanken verstrickten, sich in diesem Fall vielleicht auch selbst vorwerfen würden, die Kinder in das Flugzeug gelassen zu haben. „Je größer die Ohnmacht, desto lauter werden oft die Fragen nach Schuld.“
Dass ein Mensch, der sein Kind oder einen Angehörigen durch einen „Flugzeugmord“ verloren habe, jemals seinen inneren Schmerz verliere, könne er sich kaum vorstellen, sagte der Experte. „Wir verlieren auch nicht die Liebe zu unseren Kindern oder die Beziehung zu ihnen - warum sollten wir sie dann durch den Tod verlieren?“ Letztlich sei Trauer eine Umwandlung von Liebe und deshalb seien Trauernde auch eher dankbar, über den Verlust frei und offen reden zu dürfen.
Leid ist „brutal hoch“
Achenbach kritisierte die Begrifflichkeiten in diesem Fall als oft schwierig. So verharmlose die Formulierung „erweiterter Suizid“ die Empörung der Betroffenen, während ein „Absturz“ lediglich technische Probleme assoziiere. Gleichzeitig sei es nicht korrekt, einen erkrankten und Suizidwilligen als Mörder zu bezeichnen. „Und dennoch ist das verursachte Leid so brutal hoch.“
Ein Gerichtsprozess könne die Trauerphase nicht verkürzen oder beenden, unterstrich Achenbach. „Trauer begleitet die Menschen lebenslänglich - sie mag sich im Verlauf des Lebens von einer klaffenden Wunde zu einer Narbe verändern, aber das dauert.“ In den meisten Fällen werde trauernden Menschen diese Zeit nicht zugesprochen, deshalb sei jedes Signal und jede Anerkennung wichtig.
Luftfahrt-Bundesamt in Braunschweig
Bei dem vom Copiloten vorsätzlich herbeigeführten Absturz der Germanwings-Maschine auf dem Weg von Barcelona nach Düsseldorf waren am 24. März 2015 alle 144 Passagiere sowie 6 Besatzungsmitglieder ums Leben gekommen. Das Luftfahrt-Bundesamt hat seinen Sitz in Braunschweig, weshalb die Klage dort verhandelt wird.



