Berlin (epd). Das Bundesgesundheitsministerium will die Erfassung von Behandlungsfehlern in Praxen und Kliniken verbessern. Es gebe „im Bereich der Patientensicherheit weiterhin strukturellen Handlungsbedarf“, erklärte das Ministerium am Donnerstag auf Anfrage des Evangelischen Pressedienstes (epd). Das Ressort von Carsten Linnemann (CDU) reagierte damit auf eine neue Statistik des Medizinischen Dienstes der gesetzlichen Krankenkassen zu Behandlungsfehlern. Der Dienst geht von einer hohen Dunkelziffer aus.
Im vergangenen Jahr untersuchten die Medizinischen Dienste in den Bundesländern laut der Statistik 11.735 mögliche Behandlungsfehler, die Versicherte bei den Krankenkassen gemeldet hatten. In 3.098 Fällen ergab die Begutachtung, dass es tatsächlich einen Fehler und einen Schaden bei den Betroffenen gab. Die Bandbreite möglicher Fehler ist groß und reicht von unterlassenen Untersuchungen über falsche Angaben zur Einnahme von Medikamenten bis hin zu Verwechslung von Patienten.
Daten beleuchten nur „einen kleinen Ausschnitt“
Die Statistik zeige allerdings „nur einen kleinen Ausschnitt des tatsächlichen Geschehens“, sagte der Vorstandsvorsitzende des Medizinischen Dienstes Bund, Stefan Gronemeyer, in Berlin bei der Präsentation der Zahlen. Wissenschaftliche Studien zur stationären Versorgung deuteten darauf hin, dass die Zahl der „Schadensereignisse“ in Deutschland vermutlich bei 350.000 bis 700.000 im Jahr liege. Durch eine bessere Erfassung und Auswertung der Vorkommnisse ließen sich viel menschliches Leid und Schäden in Milliardenhöhe vermeiden.
Konkret forderte der Mediziner Gronemeyer ein verpflichtendes Meldesystem für sogenannte Never Events. Das sind besonders schwerwiegende, aber gut vermeidbare Behandlungsfehler, etwa das Verbleiben von Operationsmaterial im Körper des Patienten. Außerdem müsse es eine Pflicht für Praxen und Kliniken geben, Patientinnen und Patienten über Fehler zu informieren, sagte Gronemeyer. Unterstützung für die Forderungen kam vom AOK-Bundesverband, vom Sozialverband Deutschland (SoVD) und von der Deutschen Stiftung Patientenschutz.
Ministerium hält systematische Erfassung für wichtig
Auch das Gesundheitsministerium sieht Defizite. „Eine systematische Erfassung, Auswertung und Vermeidung“ von Behandlungsfehlern und Never Events sei „von großer Bedeutung“, erklärte das Ministerium. Es prüfe verschiedene Optionen, wie die Meldung solcher Fälle „verbindlicher ausgestaltet werden kann“. Dabei müsse sorgfältig abgewogen werden, „wie notwendige Verbindlichkeit mit einer offenen Fehler- und Lernkultur in den Einrichtungen verbunden werden kann“.
Für eine mögliche Informationspflicht von Ärztinnen und Ärzten gegenüber Betroffenen sieht sich das Ministerium allerdings nicht zuständig. Hier handele es sich um Fragen des Arzthaftungsrechts, das in den Fachbereich des Bundesjustizministeriums falle, erklärte das Ressort.



