Berlin (epd). Mit seinem Vorstoß für mehr Bundeskompetenzen bei der Klimaanpassung stößt Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) beim Koalitionspartner auf Widerstand. Wenn der Umgang mit der Erderwärmung als Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Ländern ins Grundgesetz geschrieben würde, bringe das „keinen Vorteil für das Klima“, sagte Unionsfraktionsvize Günter Krings (CDU) dem „RedaktionsNetzwerk Deutschland“ (Donnerstag). Unterstützung für Schneider kam vom Städte- und Gemeindebund.
Der Minister hatte am Mittwoch angekündigt, im zweiten Halbjahr 2026 einen Vorschlag vorzulegen, wie die Klimaanpassung als Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Ländern im Grundgesetz verankert werden kann. Derzeit sind für das Thema fast ausschließlich die Länder zuständig.
Krings warnt vor rechtlichen Problemen
Bisher könne er den Kommunen etwa beim Hitzeschutz nur in Einzelfällen helfen, erläuterte Schneider am Donnerstag im ARD-„Morgenmagazin“ seinen Vorstoß. Bei großen Aufgaben - etwa der Umwandlung von Berlin zu einer Schwammstadt oder der Entsiegelung großer Flächen - sei eine Finanzierung durch den Bund ausgeschlossen. „Dort möchte ich, dass wir als Bund und Länder zusammenarbeiten.“
Der CDU-Politiker Krings sagte mit Blick auf die mögliche Gemeinschaftsaufgabe: „Eine solche neue, breite Kompetenz des Bundes würde zwar die Verfassungsjuristen auf Jahre mit Abgrenzungsfragen beschäftigen, aber keinen Vorteil für das Klima bringen.“ Im Zweifel bliebe im Bereich des Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsrechts kaum noch etwas von der Gesetzgebungskompetenz der Länder übrig, sagte er dem „RedaktionsNetzwerk Deutschland“. „Denn fast alles hat Relevanz für den Klimaschutz.“ Gerade weil dieser eine gesamtstaatliche Querschnittsaufgabe sei, müssten sich ohnehin alle Ebenen darum kümmern und es zu ihrem Projekt machen, fügte Krings hinzu.
Dagegen sprach sich der Präsident des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Ralph Spiegler (SPD), für eine Grundgesetzänderung aus. „Gemeinschaftsaufgabe heißt: Der Bund beteiligt sich an den Kosten, die Länder und Kommunen zu tragen haben“, sagte er im rbb24 Inforadio. Als dringendste Aufgabe nannte Spiegler die Sicherung der Trinkwasser-Versorgung, unter anderem durch den Ausbau von Wasserspeichern. „Da reden wir von 800 Milliarden Euro, die wir brauchen in den nächsten zwanzig Jahren.“
Grüne würden Reform „selbstverständlich unterstützen“
Für eine Grundgesetzänderung sind Zweidrittelmehrheiten in Bundestag und Bundesrat notwendig. Die Opposition im Bund signalisierte Offenheit: Schneiders Vorstoß sei eine richtige Initiative, sagte Grünen-Fraktionschefin Katharina Dröge dem „RedaktionsNetzwerk Deutschland“. „Wir Grünen fordern das schon lange und würden so eine Reform selbstverständlich unterstützen.“ Der Linken-Klimaexperte Fabian Fahl sagte, Schneiders Idee könne „einen Schritt in die richtige Richtung bedeuten“. Ob die Linksfraktion die Grundgesetzänderung unterstützen würde, werde noch geprüft.
Die Umweltministerinnen und -minister der Länder hatten sich zuletzt auf ihrer Konferenz im Mai in Leipzig für eine „Gemeinschaftsaufgabe Naturschutz und Klimaanpassung“ ausgesprochen. Sie forderten den Bund auf, die Einrichtung dieser Aufgabe „und alle erforderlichen begleitenden Aktivitäten gemeinsam mit den Ländern weiter voranzubringen“.



