Berlin (epd). Die geplante Reform der Kinder- und Jugendhilfe stößt beim Behindertenbeauftragten der Bundesregierung, Jürgen Dusel, auf Unverständnis. „Anstatt es gerade Eltern und Familien mit Kindern mit Behinderungen einfacher und die Verwaltung smarter zu machen, zementiert dieser Entwurf die Bürokratie“, erklärte Dusel am Mittwoch in Berlin. Die fortgesetzte „Spaltung der Zuständigkeiten“ bedeute für betroffene Familien, „weiter von Pontius zu Pilatus geschickt zu werden - je nach Behinderungsart des Kindes“.
Derzeit sind die Verwaltungsstellen der Kinder- und Jugendhilfe - in erster Linie die Jugendämter - für Kinder mit seelischen Behinderungen zuständig. Um junge Menschen mit körperlichen und intellektuellen Beeinträchtigungen kümmern sich die Sozialämter. In einer ersten Fassung des Gesetzentwurfs aus dem Bundesfamilienministerium vom Frühjahr war eine Zusammenlegung vorgesehen, sodass alle Kinder unabhängig von einer Behinderung unter die Kinder- und Jugendhilfe gefallen wären.
Zuständigkeiten hängen vom Wohnort ab
Laut der am Vormittag vom Kabinett verabschiedeten Variante bleiben aber die bisherigen Zuständigkeiten bestehen. Kommunen können eine Vereinheitlichung lediglich mittels „Experimentierklausel“ ausprobieren. „Für betroffene Eltern ist es nach diesem Entwurf eine Frage des Glücks, ob ihre Kommune die gemeinsame Leistungserbringung erproben möchte und darf - oder eben nicht“, erklärte Dusel.
Kritisch blickt er auch auf das Vorhaben, den Unterstützungsbedarf von behinderten Kindern in Kita und Schule in vielen Fällen mit dem dort vorhanden Personal abzudecken. Die sogenannten infrastrukturellen Angebote „können individuelle Hilfen nicht immer ersetzen - und gerade Kinder und Jugendliche mit komplexem Unterstützungsbedarf sind auf sie angewiesen“, warnte Dusel.
„Dieser Gesetzesentwurf ist ein weiteres Signal dafür, dass Inklusion in Deutschland mehr und mehr unter Druck steht“, resümierte der Behindertenbeauftragte. Er appellierte an die Bundestagsabgeordneten, den Entwurf nachzubessern.



