Berlin (epd). Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) will durch eine Grundgesetzänderung mehr Möglichkeiten für Hitzeschutz und andere Klimaanpassungen schaffen. Im zweiten Halbjahr 2026 werde er einen Vorschlag machen, um die Anpassung an Klimaveränderungen als Gemeinschaftsaufgabe in der Verfassung zu verankern, sagte Schneider am Mittwoch in Berlin. Er halte diesen Schritt für „zwingend notwendig“.
Derzeit sind Hitzeschutz und ähnliche Themen fast ausschließlich Ländersache. Der Bund kann sich daran nur sehr eingeschränkt beteiligen. Wenn Klimaanpassung als Gemeinschaftsaufgabe definiert würde, könnten Bund und Länder entsprechende Maßnahmen gemeinsam organisieren und finanzieren. Aus seiner Sicht sei die Klimaanpassung auch für die Bundesregierung eine „zentrale Verantwortung“, sagte Schneider.
„Ich werde dafür kämpfen“
Für eine Grundgesetzänderung sind Zweidrittelmehrheiten in Bundestag und Bundesrat nötig. Er werde in den nächsten Wochen mit den Ländern sprechen, um eine „breite Mehrheit“ zu organisieren, sagte der Umweltminister. Auch Gespräche mit der Opposition im Bundestag seien nötig.
Das Thema wurde laut Schneider in der Kabinettsitzung am Mittwochvormittag besprochen. Wie viel Rückhalt er dort für sein Vorhaben bekam, blieb offen: „Ich jedenfalls werde dafür kämpfen, ich kann Ihnen das aber noch nicht hundertprozentig jetzt für die andere Koalitionsseite sagen“, erläuterte Schneider mit Blick auf CDU und CSU. Er bezeichnete die Kabinettsitzung in diesem Zusammenhang als „Erörterungstermin“.
Schneiders Worten nach wird bei der anstehenden Kabinettsklausur über Klimaschutz und Klimaanpassung gesprochen. Das Regierungstreffen ist für Ende August im brandenburgischen Neuhardenberg geplant.



