Brüssel (epd). Die EU geht gegen Verpackungsmüll vor. Seit Mittwoch gilt die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR). Viele der neuen Regeln greifen schrittweise.
Laut Eurostat verursachen EU-Bürgerinnen und Bürger im Durchschnitt fast 180 Kilogramm Verpackungsmüll pro Kopf und Jahr. Darum will das EU-Gesetz Verpackungsmüll bis 2040 um mindestens 15 Prozent im Vergleich zu 2018 reduzieren. Bis 2030 sollen es 5 Prozent sein, bis 2035 dann 10 Prozent.
Weniger Schadstoffe
Ab sofort gilt: Lebensmittelkontaktverpackungen dürfen bestimmte Grenzwerte für sogenannte Ewigkeitschemikalien (PFAS) nicht mehr überschreiten. Diese stehen im Verdacht, Krebs zu verursachen und die Fruchtbarkeit zu beeinträchtigen.
Noch etwas dauern wird es, bis neue Symbole auf Verpackungen und Abfallsammelbehältern die Mülltrennung erleichtern. Diese Kennzeichnung wird voraussichtlich ab Ende 2028 eingeführt. 2026 soll die EU-Kommission dafür die entsprechenden Symbole bekanntgeben.
Deutschland bereits Vorreiter
Viele weitere Änderungen gelten ebenfalls erst später. So müssen Restaurants und Cafés in der EU ab 2028 Essen und Getränke auch in wiederverwendbaren Verpackungen anbieten. Schon 2027 müssen Gastronomen bei Getränken die von Kundinnen und Kunden selbst mitgebrachten Gefäße akzeptieren. In Deutschland gibt es bereits seit 2023 die sogenannte Mehrwegangebotspflicht.
Bis 2029 müssen alle EU-Staaten Pfandsysteme für Einweg-Kunststoffflaschen und Dosen einführen - sofern sie nicht bereits gleichwertige Sammelquoten erreichen. Auch hier ist Deutschland bereits Vorreiter.
Recyclingfähige Gestaltung
Künftig müssen Verpackungen recyclingfähig gestaltet werden. Ab 2030 gelten dafür verbindliche Anforderungen: Dann müssen Verpackungen mindestens zu 70 Prozent recyclingfähig sein. Deutschland lag 2023 nach Angaben des Umweltbundesamtes bei einer Recyclingquote von 69,4 Prozent.
Ab 2030 müssen bestimmte Verpackungen außerdem so klein wie möglich sein: Etwa bei Transportverpackungen darf der Leerraum maximal 50 Prozent betragen. Bestimmte Einwegverpackungen werden untersagt, etwa sehr dünne Plastiktüten - außer sie werden für lose Lebensmittel benötigt.



