Seit der Wehrdiensterfassung verweigern mehr

Das deutsche Nationalitätsabzeichen ist auf dem Tarnanzug eines Teilnehmers einer Truppenübung in der Oberlausitz aufgebracht, ein Ausschnitt ist zu sehen
Frank Hammerschmidt/dpa
Mehr junge Menschen sagen Nein zum Wehrdienst.
Nein zum Wehrdienst
Seit der Wehrdiensterfassung verweigern mehr
Dienst an der Waffe? "Ohne mich", sagen viele und lassen ihre Verweigerung auch amtlich festhalten. Während Deutschland über mehr Soldaten spricht, wächst die Zahl derer, die den Dienst an der Waffe ablehnen.

Die Zahl der Kriegsdienstverweigerer steigt deutlich. War in den vergangenen Jahren mutmaßlich vor allem die veränderte Sicherheitslage nach dem russischen Überfall auf die Ukraine 2022 ein wesentlicher Grund, so haben sich die Antragszahlen mit dem Start der Wehrerfassung aller 18-Jährigen zu Jahresbeginn noch einmal stark erhöht. Bis zum 31. Juli seien binnen sieben Monaten 8.302 Anträge beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben in Köln eingegangen, teilte eine Sprecherin dem Evangelischen Pressedienst (epd) mit. Das waren mehr als doppelt so viele wie im gesamten vergangenen Jahr, als es 3.879 Anträge gab.

Seit dem Aussetzen der Wehrpflicht gab es zunächst nur wenige hundert Anträge pro Jahr. 2022 näherte sich ihre Zahl wieder dem vierstelligen Bereich, 951 waren es damals. 2023 waren es dann 1.079. 2024 zählte das Bundesamt 2.249 Anträge.

Seit 1. Januar werden alle jungen Menschen kurz nach deren 18. Geburtstag angeschrieben, um ihr Interesse an einem Dienst in der Truppe abzufragen und sie zu erfassen. Männer müssen den Fragebogen ausfüllen, Frauen ist es freigestellt. Die im Grundgesetz verankerte Wehrpflicht ist seit 2011 ausgesetzt. Allerdings soll auf freiwilliger Basis die Zahl der Soldatinnen und Soldaten in der Bundeswehr erhöht werden.

Auch das Recht auf Kriegsdienstverweigerung ist im Grundgesetz geregelt. Dort heißt es im Artikel 4: "Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden." Über den schriftlichen Antrag beim Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr entscheidet das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben.

Für den Antrag werden ein tabellarischer Lebenslauf und eine umfassende Begründung der Gewissensentscheidung verlangt, den Dienst an der Waffe für sich auszuschließen, was wegen der ausgesetzten Wehrpflicht zunächst aber keine unmittelbaren Folgen hat. Bis Ende Juli wurden von den 8.302 Anträgen, die dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben vorlagen, 4.995 rechtskräftig anerkannt. Von den 3.879 Anträgen im vergangenen Jahr waren 2.830 erfolgreich.