Umstrittene Lockerung des Lkw-Fahrverbots wegen Niedrigwasser

Umstrittene Lockerung des Lkw-Fahrverbots wegen Niedrigwasser
Laster statt Frachtschiffe: In vier Bundesländern dürfen Lkw jetzt auch am Sonntag Waren transportieren. Grund ist das Niedrigwasser in den Flüssen: Die Schiffe können kaum noch Ladung transportieren. Die Maßnahme stößt auf heftige Kritik.
09.08.2026
epd
Von Ingo Lehnick (epd)

Düsseldorf (epd). Die seit Sonntag geltende Lockerung des Lkw-Fahrverbots an Sonn- und Feiertagen in mehreren Bundesländern hat Kritik von Umweltschützern, Gewerkschaften und Oppositionsparteien ausgelöst. Bundesverkehrsminister Steffen Bilger (CDU) verteidigte die von ihm wegen des Niedrigwassers angeregte Maßnahme im Deutschlandfunk damit, dass Logistikketten aufrechterhalten werden müssten. Der Umweltverband BUND erklärte dagegen am Samstag, die Regierung habe „nicht verstanden, dass niedrige Flusspegel ein Symptom der Klimakrise sind“. Kritik kam auch von Grünen, Linken und der Gewerkschaft ver.di.

In Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen gilt die vorläufige Aufhebung des Lkw-Fahrverbots an Sonn- und Feiertagen vorerst bis Ende August, in Rheinland-Pfalz und dem Saarland bis Ende September. In NRW sind bestimmte Lastwagen-Transporte in den kommenden drei Wochen auch samstags erlaubt, obwohl in der Ferienreisezeit für Samstag normalerweise ein Fahrverbot gilt. Die Länder begründen ihren Schritt mit der Einschränkung der Binnenschifffahrt auf großen Wasserstraßen, es drohten Produktionsstopps und Unterbrechungen von Lieferketten.

Kritik von BUND und ver.di

Der BUND erklärte, mit mehr Lkw auf den Autobahnen lasse sich das Problem nicht lösen, das Gleiche gelte für die Ausbaggerung von Flussbetten. „Die Vergangenheit zeigt, dass Ausbau den ökologischen Zustand der Flüsse maßgeblich verschlechtert“, sagte der BUND-Vorsitzende Olaf Bandt der Düsseldorfer „Rheinischen Post“ (Samstag). Die Binnenschifffahrt müsse an die Flüsse angepasst werden, nicht umgekehrt.

Die Gewerkschaft ver.di beklagte, der Vorstoß zu mehr Lkw-Fahrten gehe zulasten hunderttausender Beschäftigter im Transport- und Logistikgewerbe und stelle „die gesetzlich geschützten Sonn- und Feiertage als Tage der Ruhe und Erholung infrage“. Gemeinsame Ruhezeiten der Beschäftigten mit Familie und Freunden seien unverzichtbar. Skeptisch zeigte sich auch der Bundesverband Güterkraftverkehr und Logistik. Die LKW-Fahrer müssten die Lenk- und Ruhezeiten weiter einhalten, sagte er im rbb24 Inforadio: „Wenn die LKW am Samstag oder Sonntag unterwegs sind, stehen die Fahrzeuge an einem anderen Tag der Woche.“

„Klimakrise das ganze Jahr ernst nehmen“

Die Linke warf der Bundesregierung eine zu späte Reaktion vor und schlug Medienberichten zufolge einen Fünf-Punkte-Plan für den Umgang mit der Wasserkrise vor. Die klimapolitische Sprecherin der Grünen-Bundestagsfraktion, Lisa Badum, sagte dem Berliner „Tagesspiegel“ (Samstag), es sei falsch, „Lkw nun noch mehr auf die Straßen zu schicken“. Die Lösung bestehe darin, die Klimakrise das ganze Jahr ernst zu nehmen: „Wir brauchen intakte Flüsse als Priorität und eine hitzefeste Bahn.“

Grünen-Fraktionsvize Andreas Audretsch hält die temporäre Lockerung der Fahrverbote dagegen für nachvollziehbar. Allerdings zeige die Notwendigkeit solcher Maßnahmen zur Vermeidung von Versorgungsengpässe, dass der Schaden der Klimakrise für die Wirtschaft schon jetzt enorm sei, sagte er der Zeitung.

Fahrverbot soll Sonntagsruhe schützen

Begrüßt wurde die zeitweise Aufhebung von Lkw-Fahrverboten vom Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI). „Die Verlagerung von Gütern auf Schiene und Straße während des Niedrigwassers kann die Auswirkungen abmildern und Wertschöpfungsketten stabilisieren“, sagte der stellvertretende BDI-Hauptgeschäftsführer Holger Lösch, der „Rheinischen Post“ (Samstag). „Jedoch wird die Verlagerung die fehlenden Transportkapazitäten auf den Wasserstraßen nicht vollständig auffangen.“

Seit 1956 gilt bundesweit ein Sonn- und Feiertagsfahrverbot für schwere Lkw. Es soll die Sonn- und Feiertagsruhe schützen und gilt von 0 bis 22 Uhr für gewerblich eingesetzte Lkw über 7,5 Tonnen sowie für alle Lkw mit Anhänger. Ausnahmen gelten unter anderem für bestimmte verderbliche Lebensmittel.