Karlsruhe (epd). Die pauschale Rücknahme eines Teils der Aufnahmezusagen für Afghaninnen und Afghanen ist mit dem Grundgesetz nicht vereinbar. Eine Frau aus Afghanistan, der mit ihren zwei minderjährigen Kindern die Aufnahme versprochen wurde, hatte vor dem Bundesverfassungsgericht Erfolg, wie das Gericht in Karlsruhe am Freitag mitteilte. Die sogenannte Abkehrerklärung des Innenministeriums von den Entscheidungen der Vorgängerregierungen genüge „den Anforderungen des Willkürverbots nicht“, hieß es zur Begründung des Beschlusses. (AZ: 2 BvR 319/26)
Auch wenn der Regierung ein weiter Entscheidungsspielraum über die Aufnahme von Ausländern eingeräumt werde, sei sie im Rechtsstaat „doch niemals 'völlig frei'“, heißt es darin weiter. Die Belange der betroffenen Person müssten berücksichtigt werden. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte im vergangenen Dezember pauschal allen Menschen, die über die sogenannte Menschenrechtsliste Zusagen erhalten hatten, mitgeteilt, dass sie nicht mehr aufgenommen werden.
Frau hatte Zusage seit Dezember 2021
Im konkreten Fall ging es den Angaben zufolge um eine afghanische Frau mit zwei Kindern, der im Dezember 2021, also wenige Monate nach der Rückeroberung Afghanistans durch die Taliban, die Aufnahme in Deutschland zugesagt worden war. 2021 hatte die Regierung noch unter der damaligen Kanzlerin Angela Merkel (CDU) verschiedene Möglichkeiten geschaffen, um Afghaninnen und Afghanen aufzunehmen, die in der Zeit des internationalen Militäreinsatzes für die deutsche Truppe gearbeitet oder sich für Demokratie und Rechtsstaat eingesetzt haben.
Die nachfolgende Ampel-Regierung etablierte das Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan. Die aktuelle Bundesregierung stoppte die noch ausstehenden Aufnahmen weitgehend. Es folgte eine Reihe von Gerichtsverfahren, in denen sich zeigte, dass Zusagen über das Bundesaufnahmeprogramm auch für die jetzige Regierung verbindlich sind, solche über die Menschenrechtsliste nicht unbedingt. Im Dezember 2025 ließ Innenminister Dobrindt dann allen Personen, die über die Menschenrechtsliste eine Zusage hatten, mitteilen, dass „kein politisches Interesse“ an ihrer Aufnahme bestehe. Rund 650 Menschen waren davon betroffen.
635 Menschen warten noch auf Aufnahme
Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) und die Organisation Kabul Luftbrücke, die die Klage unterstützt hatten, begrüßten das Urteil, das diese pauschale Absage als unrechtmäßige Willkür erachtet. Es sei „eine gute Nachricht für die Grundrechte“, reiche aber noch nicht aus, sagte die GFF-Juristin Mareile Dedekind. Beide Organisationen appellierten an die Bundesregierung, die Menschen jetzt auch tatsächlich aufzunehmen. Über die Aufnahme im konkreten Fall hat das Bundesverfassungsgericht nicht entschieden. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg muss sich erneut damit befassen.
Nach Angaben von Kabul Luftbrücke warten aktuell noch insgesamt 635 Afghaninnen und Afghanen auf die Erfüllung der Aufnahmezusage aus Deutschland, 600 davon in Pakistan, 35 in Afghanistan. 55 der Menschen stehen auf der sogenannten Menschenrechtsliste.
Grüne: Niederlage für Dobrindt
Der Grünen-Innenpolitiker Marcel Emmerich sagte, das Bundesverfassungsgericht mache deutlich, „dass auch der Bundesinnenminister an Recht und Gesetz gebunden ist, Verantwortung übernehmen und jeden Fall prüfen muss“. Er bezeichnete den Karlsruher Beschluss als „deutliche Niederlage“ für Dobrindt.
Im Innenministerium wird die Entscheidung anders aufgenommen. Das Bundesverfassungsgericht folge in weiten Teilen der Argumentation der Bundesregierung, wonach Aufnahmeerklärungen auch wieder aufgehoben werden könnten, wenn sich das politische Interesse ändere, sagte eine Sprecherin auf Nachfrage. Es gebe dem Ministerium auf, bei der Abkehr den Einzelfall zu berücksichtigen. Man warte nun das weitere Verfahren des Oberverwaltungsgerichts ab.



