Psychotherapie-Bündnis kritisiert geplante Budgetierung

Psychotherapie-Bündnis kritisiert geplante Budgetierung
Die Krankenkassenreform mit Kürzungen bei der Psychotherapie ist beschlossen: Ein Aktionsbündnis fordert Änderungen. Sonst drohe der Mangel an Plätzen für gesetzlich Versicherte weiter zuzunehmen.

Düsseldorf (epd). Das Aktionsbündnis Psychotherapie wirbt für eine Überarbeitung der Anfang Juli beschlossenen Krankenkassenreform und fordert eine Stärkung ihrer Profession. „Psychotherapie ist eine der wirkungsvollsten medizinischen Maßnahmen“, sagte die Protestmitverantwortliche Charleen Henn am Mittwoch in der nordrhein-westfälischen Landespressekonferenz in Düsseldorf. „Jeder Euro, der in ambulante Psychotherapie gesteckt wird, führt hinten heraus zu einem Gewinn für die Gesellschaft von 1,5 bis 5,5 Euro.“ Denn sie verhindere Folgekosten wie etwa Krankschreibung, Frühverrentung oder abgebrochene Schulausbildung.

Henn nannte es „schmerzhaft“, Patientinnen und Patienten, die eine Behandlung bräuchten, keinen Therapieplatz anbieten zu können. Was zurzeit als „angemessene Versorgung“ gelte, stamme aus dem Jahr 1999. „Was gesetzlich als Überversorgung bezeichnet wird, ist schon eine Mangelverwaltung“, unterstrich sie. NRW habe etwa 5.600 Kassensitze, die fast 650.000 Patientinnen und Patienten betreuten. Im einwohnerstärksten Bundesland gebe es allerdings etwa 4,5 Millionen Menschen mit einer psychischen Störung, betonte Henn.

Beschlusslage verstärkt „Ungerechtigkeit“

Die Vorstandsvorsitzende des Aktionsbündnisses, Ronja Nippert, erklärte, durch die im sogenannten GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz anvisierte Budgetierung der Psychotherapie würde nur noch eine gewisse Anzahl an Sitzungen tatsächlich bezahlt. Unklar sei, wie viel, aber der Beginn stehe mit 2027 fest. Zudem habe die Bundesregierung einen Paragrafen gestrichen, der bisher eine Mindestvergütung geregelt habe. Das Angebot für Privatversicherte würde so zwangsläufig „besser“ damit die Praxen sich finanzieren könnten. Wartezeiten für gesetzlich Versicherte könnten hingegen auf 1,5 Jahre steigen. „Dadurch wird die Ungerechtigkeit in diesem System weiter verstärkt“, erklärte sie.

Eine Befragung des Aktionsbündnisses unter 6.000 Psychotherapeutinnen und -therapeuten habe ergeben, dass ein Drittel darüber nachdenke, den Kassensitz abzugeben, 40 Prozent unsicher seien und nur 30 Prozent auf jeden Fall weitermachen wollten, erläuterte Nippert. Mehr als die Hälfte würden aufgrund der unsicheren finanziellen Lage kein Personal mehr einstellen oder bereits entlassen. Zurzeit sei etwa ein Drittel der Psychotherapeutinnen und -therapeuten über 60. Ob diese weitermachten, hänge von den Arbeitsbedingungen ab, sagte die Bochumer Psychotherapeutin.

Unsicherheit erhöht Bedarf an Psychotherapie

Der Bedarf an Psychotherapie steigt laut Nippert, weil Menschen eher bereit sind, Hilfe zu suchen und auch die Zahl der Erkrankungen zunimmt. Ursachen seien etwa die Corona-Pandemie, besonders bei Kindern und Jugendlichen, „massive Zukunftsunsicherheit“ und damit verbunden Armut, Klimawandel und Rechtsruck. Sie habe diverse Patientinnen und Patienten in der Grundsicherung, „die ich jedes Mal auffangen muss, wenn Friedrich Merz sie wieder als faul bezeichnet“. Henn ergänzte, dass viele Menschen erst zur Therapie gingen, wenn sie bereits lange mit der Störung gelebt hätten.

Der Sprecher des Aktionsbündnisses, Mark Alcock, verwies zudem auf das Problem fehlenden Nachwuchses. Denn unabhängig von der aktuellen Reform gebe es zurzeit keine ausreichende Finanzierung. Motivierte Studierende könnten somit nach ihrem Studium keine Weiterbildung zum Fachpsychotherapeuten oder -therapeutin angehen.

Kürzung bei ambulanter Psychotherapie vorläufig ausgesetzt

Mit Blick auf den im März dieses Jahres getroffenen Beschluss des Spitzenverbands der gesetzlichen Krankenkassen, die Entgelte für ambulante Psychotherapien ab 1. April um 4,5 Prozent zu kürzen, gibt es laut Alcock eine vorläufige Aussetzung. Die Kassenärztliche Vereinigung habe diese vor dem Landessozialgericht Berlin-Brandenburg erst einmal erstritten. Die Kürzung werde nun im Hauptsacheverfahren überprüft. Es bleibe daher unklar, ob sie umgesetzt werde oder nicht.