Frankfurt a.M. (epd). Der Politikwissenschaftler Wolfgang Kraushaar unterstützt Forderungen von Angehörigen der RAF-Opfer nach einem Gedenkort. Ein Mahnmal oder ein Gedenkort in der Bundeshauptstadt Berlin fände vermutlich die stärkste Aufmerksamkeit, zumal die Terrorgruppe ihre Wurzeln im damaligen West-Berlin hatte, sagte Kraushaar dem Evangelischen Pressedienst (epd).
Hinterbliebene von Opfern der linksterroristischen Roten Armee Fraktion (RAF) hatten sich dafür ausgesprochen, ein zentrales Denkmal für die Ermordeten zu errichten. Der Vorschlag geht auf den bayerischen Innenminister Joachim Herrmann (CSU) zurück. Dieser hatte am vergangenen Donnerstag zum 40. Todestag des Siemens-Managers Karl Heinz Beckurts und dessen Fahrers Eckhard Groppler in München gesagt, das Gedenken an die zahlreichen Opfer des RAF-Terrors müsse öffentlich begangen und ein zentrales Mahnmal geschaffen werden.
Mehrere RAF-Verbrechen jähren sich 2027 zum 50. Mal
Planungen für ein solches Mahnmal sollten Kraushaar zufolge spätestens im kommenden Jahr beginnen. Denn dann jährten sich mit der Ermordung von Siegfried Buback, Jürgen Ponto und Hanns Martin Schleyer gleich drei der berüchtigtsten RAF-Verbrechen zum 50. Mal, die zudem in den sogenannten Deutschen Herbst mündeten, der am 18. Oktober 1977 in Mogadischu (Somalia) geendet habe. „Dieses Datum scheint mir in gewisser Weise der Kipppunkt zu sein“, sagte er. „Wenn bis zum 18. Oktober 2027 nichts Entscheidendes geschehen ist, und sei es auch nur in Form einer Ankündigung, allerdings einer verbindlichen, dann dürfte danach wohl kaum noch auf etwas auch nur halbwegs Angemessenes zu hoffen sein.“
Die Frage, warum es bislang kein Mahnmal gebe, sei nicht einfach zu beantworten. Er vermute, dass es an der Polarisierung zwischen verschiedenen politischen Lagern gelegen haben könnte, sagte Kraushaar. „Christ- und Sozialdemokraten, die ja seit anderthalb Jahren wieder einmal die Bundesregierung stellen, sind sich lange Zeit nicht ganz einig gewesen, wie man auf die linksterroristische Herausforderung der Inneren Sicherheit reagieren sollte.“
Defizite bei der Aufklärung von Mordtaten
Aufarbeitungsdefizite existierten trotz aller Bemühungen um eine angemessene strafrechtliche Verfolgung für die RAF-Zeit immer noch in ihrer Gesamtheit, sagte Kraushaar. Beispielsweise habe keine einzige der im Namen der RAF zwischen 1985 und 1991 verübten Mordtaten aufgeklärt werden können. „Wie will man eigentlich, so ist zu fragen, den Angehörigen von Ernst Zimmermann, Karl Heinz Beckurts, Gerold von Braunmühl, Alfred Herrhausen oder Detlev Karsten Rowedder mit der Idee zu einer Gedenkstätte entgegentreten, ohne irgendetwas in der Hand zu haben, womit man der Hoffnung auf eine Aufklärung Nahrung geben könnte?“




