Berlin (epd). Das Bundeskabinett hat am Mittwoch neue Regeln für Arbeitslose auf den Weg gebracht. Unter anderem soll die Vorschrift wegfallen, dass Betroffene an jedem Werktag in ihrem Briefkasten nach Post vom Amt schauen, wie es aus dem Bundesarbeitsministerium hieß. Stattdessen könne die Kommunikation zwischen der Arbeitsagentur und ihren Kundinnen und Kunden künftig weitgehend digital ablaufen.
Auch Anträge auf verschiedene Leistungen, etwa für Fördermaßnahmen, sollen demnach „vorrangig elektronisch gestellt werden“. Beratungsgespräche sollen als Video-Konferenz organisiert werden können. Die Änderungen beziehen sich auf Menschen, die Arbeitslosengeld I beantragt haben oder schon bekommen. Ihre Mitwirkungspflichten sollen gleich bleiben.
Testphase beim künftigen Arbeitgeber
Eine weitere Neuerung ist für Menschen mit einem Job vorgesehen, der wegen Umstrukturierungen oder Stellenabbau gefährdet ist. Sie sollen bis zu vier Wochen lang - in Ausnahmefällen für sechs Wochen - in einen anderen Betrieb hineinschnuppern können, bei dem es eine Jobperspektive gibt. So soll ein direkter Übergang unterstützt werden, um Arbeitslosigkeit möglichst zu vermeiden. Falls der neue Arbeitgeber während der Testphase Qualifizierungsbedarf bei den künftigen Beschäftigten sieht, kann die Arbeitsagentur eine entsprechende Weiterbildung fördern.
Die Änderungen sollen bis Ende November im Bundestag beschlossen werden, wie es aus dem Arbeitsministerium weiter hieß. Damit könnten sie zum Jahreswechsel in Kraft treten.




