Deutlich mehr Anträge auf Kriegsdienstverweigerung

Deutlich mehr Anträge auf Kriegsdienstverweigerung
Die Bundeswehr soll größer werden. Seitdem seit Jahresbeginn alle 18-Jährigen zu ihrer Bereitschaft zum Dienst in der Truppe befragt werden, steigt aber auch die Zahl jener deutlich, die einen Dienst an der Waffe verweigern.
14.07.2026
epd
Von Karsten Frerichs (epd)

Berlin (epd). Die Zahl der Kriegsdienstverweigerer steigt. War in den vergangenen Jahren mutmaßlich vor allem die veränderte Sicherheitslage nach dem russischen Angriff auf die Ukraine 2022 ein wesentlicher Grund, so haben sich die Antragszahlen seit dem Start der Wehrerfassung aller 18-Jährigen zu Jahresbeginn noch einmal sprunghaft erhöht. Bis zum 30. Juni gingen in der ersten Jahreshälfte 5.862 Anträge beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben ein. Das waren mehr als im gesamten vergangenen Jahr, als es 3.879 Anträge gab.

Zuerst hatte das „RedaktionsNetzwerk Deutschland“ (Dienstag) über die aktuellen Zahlen berichtet, auch dem Evangelischen Pressedienst (epd) liegen sie vor. Seit dem Aussetzen der Wehrpflicht gab es zunächst nur wenige hundert Anträge pro Jahr. 2022 näherte sich ihre Zahl wieder dem vierstelligen Bereich, 951 waren es damals. 2023 waren es dann 1.079. 2024 zählte das Bundesamt 2.249 Anträge.

Wehrpflicht ist seit 15 Jahren ausgesetzt

Seit 1. Januar werden alle jungen Menschen kurz nach deren 18. Geburtstag angeschrieben, um ihr Interesse an einem Dienst in der Truppe abzufragen und sie zu erfassen. Männer müssen den Fragebogen ausfüllen, Frauen ist es freigestellt. Die im Grundgesetz verankerte Wehrpflicht ist seit 15 Jahren ausgesetzt. Allerdings soll auf freiwilliger Basis die Zahl der Soldatinnen und Soldaten in der Bundeswehr erhöht werden.

Auch das Recht auf Kriegsdienstverweigerung ist im Grundgesetz geregelt. Dort heißt es im Artikel 4: „Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden.“ Über den schriftlichen Antrag beim Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr entscheidet das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben.

Für den Antrag werden ein tabellarischer Lebenslauf und eine umfassende Begründung der Gewissensentscheidung verlangt, den Dienst an der Waffe für sich auszuschließen, was wegen der ausgesetzten Wehrpflicht zunächst aber keine unmittelbaren Folgen hat. Bis Ende Juni wurden von den 5.862 Anträgen, die dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben vorlagen, 3.471 rechtskräftig anerkannt. Von den 3.879 Anträgen im vergangenen Jahr waren 2.830 erfolgreich.