Berlin (epd). Das neue Heizungsgesetz der Bundesregierung kann noch in dieser Woche vom Bundestag abschließend beraten werden. Das Bundesverfassungsgericht wies am Donnerstag eine Organklage der Linken zurück, die der Koalition aus Union und SPD Eiltempo vorwarfen und darin eine Verletzung der Abgeordnetenrechte sahen. Die Karlsruher Richter beurteilten das Begehr als unzulässig. Die Kläger hätten gegenüber den Antragsgegnern - der Bundesregierung - zuvor nicht zu erkennen gegeben, dass sie sich in ihren Organrechten verletzt sehen, heißt es in der Mitteilung des Gerichts. (AZ: 2 BvE 3/26)
Die Regierungsfraktionen wollen noch in dieser Woche über das Gesetz abstimmen lassen, haben es aber wegen der offenen Entscheidung aus Karlsruhe bislang nicht auf die Tagesordnung des Parlaments setzen lassen. Das Gesetz - offiziell „Gebäudemodernisierungsgesetz“ - könnte nun am Freitag in zweiter und dritter Lesung im Bundestag beraten und anschließend auch noch vom Bundesrat verabschiedet werden. Es wäre die letzte Möglichkeit vor der parlamentarischen Sommerpause, in der Bundestag und Bundesrat planmäßig nicht zusammenkommen.
Gesetz soll Weiterbetrieb von Öl- und Gasheizungen erlauben
Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz wird anders als von der Vorgängerregierung geplant der Weiterbetrieb und Neueinbau von Öl- und Gasheizungen weiter erlaubt. Sie sollen aber zunehmend mit Bio-Kraftstoffen betrieben werden, ab 2045 vollständig. In dem Jahr will Deutschland insgesamt Klimaneutralität erreichen.
Das vorherige Gesetz aus der Zeit der Ampel-Regierung sah vor, dass neue Heizungen mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden müssen, um CO2 zu vermeiden, was den Neueinbau von Gas- und Ölheizungen quasi ausschloss. Das neue Gesetz schreibt für diese Heizungen nun einen steigenden Anteil von Bio-Gas und -Öl vor. Die dadurch entstehenden Zusatzkosten sollen sich Mieter und Vermieter grundsätzlich teilen.




