Zugbegleiter getötet: Zehn Jahre Haft für Angeklagten

Zugbegleiter getötet: Zehn Jahre Haft für Angeklagten
Im Fall des getöteten Zugbegleiters Serkan Çalar muss der Angeklagte wegen Körperverletzung mit Todesfolge für zehn Jahre ins Gefängnis. Eine Tötungsabsicht stellte das Landgericht Zweibrücken nicht fest. Die Nebenklage könnte das Urteil anfechten.
09.07.2026
epd
Von Alexander Lang (epd)

Zweibrücken (epd). Im Fall des getöteten Zugbegleiters Serkan Çalar hat das Landgericht Zweibrücken den Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von zehn Jahren verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 26-jährige griechische Staatsbürger aus Luxemburg den Zugbegleiter aus Wut über eine Ticketkontrolle so heftig attackiert hatte, dass dieser später an den Folgen der Verletzungen starb. Ein Tötungsvorsatz habe dem Angeklagten in der Hauptverhandlung nicht nachgewiesen werden können, teilte das Gericht mit. Daher sei eine Verurteilung wegen eines Tötungsdelikts nicht in Betracht gekommen. Die Richter nahmen eine Körperverletzung mit Todesfolge an.

Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer ein Strafmaß von zwölf Jahren gefordert. Das Gericht hatte die ursprünglich von der Staatsanwaltschaft erhobene Mordanklage nicht zugelassen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, eine Revision beim Bundesgerichtshof ist möglich.

Nebenklage-Anwalt sieht „Fehlurteil“

Die Nebenklage hatte dem Angeklagten Mord aus niedrigen Beweggründen vorgeworfen und eine lebenslange Freiheitsstrafe gefordert. Der Anwalt der Opferfamilie, Yalçin Tekinoglu, kritisierte die Gerichtsentscheidung als „klares Fehlurteil“. Bereits zuvor hatte er angekündigt, das Urteil unter Umständen anfechten zu wollen.

Die Verteidigung des Angeklagten hatte indes auf einen minderschweren Fall von Körperverletzung mit Todesfolge plädiert und eine Haftstrafe von einem bis zehn Jahren gefordert. Der Zugbegleiter habe den arbeitslosen und depressiven Angeklagten zunächst gestoßen, in einem „Notwehrexzess“ habe dieser dann zugeschlagen, so die Verteidigung.

Zugbegleiter durch Faustschläge tödlich verletzt

Der Angeklagte hatte den 36-jährigen Zugbegleiter Çalar am 2. Februar in einem Regionalexpress zwischen Landstuhl und dem saarländischen Homburg angegriffen und durch mehrere kräftige Faustschläge gegen den Kopf tödlich verletzt. Kurz nach der Tat starb der aus Ludwigshafen stammende Çalar in der Klinik an einer Gehirnblutung. Der Schwarzfahrer hatte die Vorwürfe vor Gericht teilweise eingeräumt, aber einen Tötungsvorsatz bestritten. In der Hauptverhandlung hatte er die Angehörigen des Opfers um Verzeihung gebeten. Der Fall hatte bundesweite Diskussionen über die Sicherheit im öffentlichen Personenverkehr ausgelöst.

Im Zentrum der Hauptverhandlung stand die Frage, ob der Täter mit Tötungsvorsatz handelte. Das Gericht stellte hierzu fest: „Gegen die Annahme, dass der Angeklagte die Lebensgefährlichkeit seines Handelns erkannt hat, sprach entscheidend, dass das Tatopfer während der Tatausführung und unmittelbar nach den Schlägen keine sichtbaren Verletzungen aufwies.“ Auch anwesende Zeugen seien zum Zeitpunkt des Geschehens nicht von einem tödlichen Ausgang ausgegangen.

Tatvideo als Beweismittel

Auf das Strafmaß für den Angeklagten habe sich „insbesondere das krasse Missverhältnis zwischen dem konkreten Tatanlass in Form der Fahrscheinkontrolle und der massiven Körperverletzung durch Faustschläge gegen den Kopf“ des Opfers negativ ausgewirkt. Hinzu komme die verbale Herabwürdigung des Opfers durch den Angeklagten nach der Tat.

In der Hauptverhandlung wurden neben dem Angeklagten auch zahlreiche Zeugen, Gutachter, Vertreter der Familie des Getöteten sowie ehemalige Arbeitskollegen von der Deutschen Bahn gehört. Auch ein Tatvideo wurde gezeigt. Als zum Prozessauftakt am 24. Juni ein Tatvideo gezeigt wurde, gab es einen Tumult, ein Angehöriger Çalars musste den Gerichtssaal verlassen und erhielt daraufhin Hausverbot.