Berlin (epd). Die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter kritisiert in ihrem Jahresbericht eine mangelnde Kooperationsbereitschaft der Bundesbehörden beim Monitoring von Abschiebungen. Die wirksame Ausübung des Mandats sei im zurückliegenden Jahr „in zentralen Punkten nicht gewährleistet“ gewesen, heißt es im am Montag vom Bundesjustizministerium veröffentlichten Bericht der Stelle. Die Zusammenarbeit mit dem Bundesinnenministerium und der Bundespolizei sei „durch Informationsdefizite, mangelnde Kooperationsbereitschaft und organisatorische Versäumnisse gekennzeichnet“.
Das unabhängige Gremium, das bei freiheitsentziehenden Maßnahmen über die Einhaltung menschenrechtlicher Standards wacht, berichtet etwa, wiederholt nicht über die wieder aufgenommenen Abschiebungen nach Afghanistan informiert worden zu sein, trotz „fortgesetzter Abstimmungen“ mit dem Ministerium von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU). Auch die maßgeblichen Unterlagen habe man nicht erhalten.
Nationale Stelle kritisiert nächtliches Abholen von Kindern
Der aktuelle Jahresbericht widmet sich den Angaben zufolge vor allem wegen des kürzlich inkraft getretenen Gemeinsamen Europäischen Asylsystems in einem Schwerpunkt dem Monitoring von Asyl- und Abschiebeverfahren. Der Bericht listet in den Fällen, in denen eine Abschiebung beobachtet werden konnte, positive und negative Eindrücke auf. Gelobt werden das in der Regel deeskalierende Verhalten von Beamten und der Einsatz von Dolmetschern.
Dennoch gebe es weiter „strukturelle Problemlagen“ bei Abschiebungen, heißt es im Bericht. Kritisch betrachtet werden im Bericht der Einsatz von Zwangsmitteln wie Handschellen, Familientrennungen durch Abschiebungen, die Abschiebung unbegleiteter Minderjähriger und die nächtliche Abholung von Menschen, die abgeschoben werden sollen, insbesondere wenn davon Kinder betroffen sind. Beobachtet hat die Stelle dem Bericht zufolge im Jahr 2025 sieben von insgesamt 241 Abschiebungen per Charterflug sowie drei von insgesamt rund 12.800 einzelnen Abschiebungen.




