Berlin (epd). Der Deutsche Bibliotheksverband wünscht sich eine einheitliche und klare rechtliche Regelung für die Sonntagsöffnung von öffentlichen Bibliotheken. Man begrüße die vom Koalitionsausschuss von Union und SPD beschlossene Erlaubnis für die Sonntagsöffnung, erklärte Bundesgeschäftsführer Holger Krimmer am Donnerstag in Berlin. Zugleich forderte er, dass Bibliotheken die gleichen Möglichkeiten bekommen, wie sie Museen, Vergnügungseinrichtungen und Einrichtungen des Sports haben.
Kulturstaatsminister Wolfram Weimer (parteilos) nannte die Möglichkeit zur Sonntagsöffnung einen „großen Gewinn für die kulturelle Teilhabe“. „Gerade Berufstätige und Familien bekommen so die Möglichkeit, Bibliotheken dann zu nutzen, wenn sie Zeit haben“, teilte er in Berlin mit.
Möglichkeit ab 1. Januar
Der Koalitionsausschuss hatte am Donnerstagmorgen bekannt gegeben, dass öffentliche Bibliotheken ab dem 1. Januar 2027 sonntags mit Personal öffnen dürfen. Damit greift er ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag auf. Der Bibliotheksverband setzt sich seit 2023 für die erforderliche Änderung des Bundesarbeitszeitgesetzes ein. Für Bibliotheken soll damit die Möglichkeit, aber kein Zwang bestehen, an Sonn- und Feiertagen zu öffnen.
Ein Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zum Bundesarbeitszeitgesetz sieht laut Bibliotheksverband Bedingungen für die Sonntagsöffnung öffentlicher Bibliotheken vor. Unter anderem solle anders als bei anderen Kultur- und Freizeiteinrichtungen eine zeitliche Beschränkung auf sechs Stunden vorgeschrieben werden.
Bislang nur Öffnung in Nordrhein-Westfalen
Bibliotheken könnten nach Beratung mit der örtlichen Personalvertretung selbst über die Öffnung an Sonn- und Feiertagen entscheiden, erklärte Weimer. Damit sei der Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gewährleistet.
Nur in Nordrhein-Westfalen ermöglicht das im Oktober 2019 verabschiedete Bibliotheksstärkungsgesetz den Bibliotheken bereits, auch sonntags zu öffnen und dafür hauptamtliches Personal einzusetzen.




