Berlin (epd). Die von der Koalition geplante Abschwächung des Lieferkettengesetzes stößt bei Entwicklungs- und Hilfsorganisationen auf scharfen Protest. Die Initiative Lieferkettengesetz, ein Zusammenschluss von mehr als 90 Organisationen, warnte am Donnerstag vor einem potenziell rechtswidrigen Schritt - „mit weitreichenden Folgen für den Schutz von Menschenrechten und Umwelt“. Auch das katholische Hilfswerk Misereor sowie die Umweltorganisation Germanwatch kritisierten das Vorhaben.
Der Koalitionsausschuss aus Union und SPD hatte sich zuvor auf eine zeitnahe und vollständige Umsetzung der EU-Lieferkettenrichtlinie geeinigt. Von dieser sind deutlich weniger Unternehmen betroffen als das bisher geltende deutsche Lieferkettengesetz.
Schutz vor Kinder- und Zwangsarbeit
Die EU-Lieferkettenrichtlinie solle eins zu eins umgesetzt werden, heißt es in dem am Donnerstagmorgen veröffentlichten Einigungspapier des Koalitionsausschusses. Gesetzlich werde in diesem Herbst der Anwendungsbereich auf Unternehmen mit mindestens 5.000 Beschäftigten und einem weltweiten Jahresnettoumsatz von mehr als 1,5 Milliarden Euro beschränkt.
In dem Papier ist zudem von einer risikobasierten Ausgestaltung der Sorgfaltspflichten die Rede. Informations- und Prüfpflichten orientierten sich „insbesondere gegenüber kleineren und mittelbaren Zulieferern an mit angemessenem Aufwand verfügbaren Informationen“.
Sowohl die EU-Richtlinie als auch das deutsche Lieferkettengesetz, das für Unternehmen mit mindestens 1.000 Beschäftigten im Inland gilt, sollen sicherstellen, dass Unternehmen die Menschenrechte und Umweltstandards im Ausland einhalten. Dabei geht es etwa um den Schutz vor Kinder- oder Zwangsarbeit.
„Völkerrechtswidriger Rückschritt“
Mit einer vollständigen Übernahme der EU-Richtlinie würden laut der Initiative Lieferkettengesetz schätzungsweise noch 150 Unternehmen mit Hauptsitz in Deutschland unter die Regelung fallen. Damit seien etwa 95 Prozent der bisher durch das deutsche Lieferkettengesetz erfassten Unternehmen davon ausgenommen.
Die Initiative verwies auf „Rückschrittsverbote“ des Völker- und Europarechts, die eine solche Absenkung „aller Wahrscheinlichkeit nach rechtswidrig“ machten. Armin Paasch, Menschenrechtsexperte bei Misereor, warnte ebenfalls vor einem „völkerrechtswidrigen Rückschritt beim Schutz der Menschenrechte und der Umwelt in der Wirtschaft“.
Kritik kam auch von Germanwatch. Eine Verkleinerung des Anwendungsbereichs entlasse Unternehmen in die Freiwilligkeit, sagte Bereichsleiterin Cornelia Heydenreich. Dies reiche nicht aus, „um Menschenrechte zuverlässig zu schützen“.
EU-Richtlinie geschwächt
Das deutsche Lieferkettengesetz, das bei Unternehmensverbänden unter anderem wegen eines bürokratischen Mehraufwands in der Kritik steht, trat 2023 in Kraft. CDU/CSU und SPD hatten bereits in ihrem Koalitionsvertrag angekündigt, das nationale Lieferkettengesetz abzuschaffen und mit einem Gesetz die EU-Richtlinie umzusetzen. Die EU-Richtlinie war ursprünglich für mehr Unternehmen geplant, wurde jedoch Ende 2025 abgeschwächt.
Der Koalitionsausschuss von CDU/CSU und SPD hatte am Mittwoch getagt und am Abend eine Einigung erzielt. Das zwölfseitige Einigungspapier enthält insgesamt 34 Maßnahmen, die die Wirtschaft ankurbeln sollen.




