Brüssel (epd). Die EU-Kommission will den vorübergehenden Schutz für Geflüchtete aus der Ukraine bis zum 4. März 2028 verlängern. Einen entsprechenden Vorschlag stellte EU-Innenkommissar Magnus Brunner am Freitag in Brüssel vor. Künftig soll der Schutzstatus allerdings nicht mehr für neu Ankommende gelten, die die Ukraine nach ukrainischem Recht wegen ihrer Wehrpflicht nicht verlassen dürfen. Die Einschränkung gehe auf den Wunsch der ukrainischen Regierung zurück, sagte Brunner. Männer zwischen 23 und 60 Jahren unterliegen in der Ukraine einem Ausreiseverbot.
Mehr als 4,4 Millionen Ukrainer in der EU
Der derzeitige Schutzstatus läuft im März 2027 aus. Angesichts des anhaltenden russischen Angriffskriegs sei eine Verlängerung notwendig, sagte Brunner. Mehr als 4,4 Millionen Ukrainerinnen und Ukrainer genießen derzeit vorübergehenden Schutz in der Europäischen Union.
Die Kommission will zugleich den Übergang von dem seit 2022 geltenden Notfallmechanismus zu langfristigeren Aufenthaltsperspektiven vorbereiten. Parallel kündigte Brunner ein Pilotprogramm für freiwillige Rückkehr und Reintegration an. Es soll Menschen unterstützen, die bereits jetzt freiwillig in die Ukraine zurückkehren möchten, und eine spätere Rückkehr weiterer Geflüchteter vorbereiten, sobald die Sicherheitslage dies zulässt.




