Berlin (epd). In der offenen Debatte über eine Neuregelung der Organspende im Bundestag haben einzelne Abgeordnete einen Meinungswechsel bekannt. Die Abgeordneten Kerstin Griese (SPD) und Thomas Gebhart (CDU) erklärten in emotionalen Redebeiträgen, dass sie in der Vergangenheit die Zustimmungsregelung vertreten hätten, die für eine Organspende die Zustimmung notwendig macht. Man müsse aber „ehrlich feststellen“, dass alle damit verbundenen Bemühungen nicht gereicht hätten, sagte Gebhart. Griese sagte, nach langem Nachdenken komme sie zu der Gewissensentscheidung, die Widerspruchsregelung zu unterstützen.
Der Bundestag wird voraussichtlich in dieser Wahlperiode erneut darüber abstimmen, ob Deutschland bei der Organspende diese Regel einführen soll, nach der jeder Organspender wäre, der zu Lebzeiten nicht widersprochen hat. Befürworter erhoffen sich dadurch eine Steigerung der Zahl der Organspenden. Aktuell wird der Bedarf an Spenderorganen bei Weitem nicht gedeckt. Im Bundestag gibt es aber auch weiterhin Kritiker der Widerspruchsregelung. Sollte es zur Abstimmung kommen, ist das Ergebnis bislang offen. Der Bundestag hatte sich zuletzt 2020 gegen die Einführung der Widerspruchsregelung ausgesprochen.
Griese: Verbindliche Entscheidung „Zeichen der Nächstenliebe“
Griese gehört auch dem Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) an, die sich wie die katholische Kirche gegen die Widerspruchsregelung positioniert hat. Ihr sei wichtig, was ihre Kirche dazu sagte, sagte Griese. Aber die Spende bleibe freiwillig, niemand werde dazu gezwungen. Sie komme zu dem Ergebnis, „dass es sehr wohl ein Zeichen der Nächstenliebe ist, jedem Erwachsenen in Deutschland einmal im Leben zuzumuten, frei und selbstbestimmt sich zu entscheiden“.




