Bundestag debattiert über Organspende

Bundestag debattiert über Organspende
Der Bundestag steht erneut vor einer Entscheidung darüber, ob und wie die Zahl der Organspenden erhöht werden kann. Am Donnerstag gab es eine Orientierungsdebatte, in der sich Befürworter und Kritiker der Widerspruchsregelung zu Wort meldeten.

Berlin (epd). Befürworter einer Neuregelung der Organspende haben am Donnerstag im Bundestag für die sogenannte Widerspruchsregelung geworben. In der Vergangenheit sei „fast alles“ getan worden, um zu helfen, sagte die CDU-Abgeordnete Gitta Connemann. Es reiche aber nicht. Es sei „überfällig, den nächsten Schritt zu gehen“, sagte die SPD-Abgeordnete Sabine Dittmar. Beide treten für die Widerspruchsregelung ein.

Der Bundestag wird voraussichtlich in dieser Wahlperiode erneut darüber abstimmen, ob Deutschland bei der Organspende diese Regel einführen soll, nach der jeder Organspender wäre, der zu Lebzeiten nicht widersprochen hat. Derzeit ist es umgekehrt: Organspender sind diejenigen, die selbst oder deren Angehörige ausdrücklich zustimmen. Die Zahl der Organspenden deckt den Bedarf aktuell bei Weitem nicht.

Weitere Beratungen über konkrete Anträge geplant

Connemann und Dittmar verwiesen auf die durch Umfragen belegte hohe Spendebereitschaft in Deutschland. Deutlich weniger Menschen haben diesen Willen aber dokumentiert, was im Zweifel dazu führt, dass keine Organe entnommen werden. Die Widerspruchsregelung nehme „dem Schweigen seine brutale Konsequenz“, sagte Connemann. Ihr Parteikollege Michael Brand widersprach: Schweigen könne nicht als Zustimmung gewertet werden. Die Widerspruchsregelung sei ein tiefer Eingriff in die Selbstbestimmung und es gebe andere Wege. „Der Erfolg kommt mit klugen Kampagnen“, sagte er.

Die Debatte am Donnerstag sollte einer ersten Orientierung dienen, bevor es in die Beratung konkreter Anträge geht. Eine Gruppe um Connemann hat bereits einen Antrag für die Widerspruchsregelung vorgelegt, eine andere um Brand und Kirsten Kappert-Gonther (Grüne) für Beibehaltung der Zustimmungsregelung. Die Anträge der Gruppen, der jeweils Abgeordnete mehrerer Fraktionen angehören, wurden formell aber noch nicht ins Parlament eingebracht.