Tunis (epd). In Tunesien ist das Hafturteil gegen die Anti-Rassismus-Aktivistin Saadia Mosbah bestätigt worden. Im Berufungsverfahren bekräftigte die Justiz am späten Dienstagabend laut tunesischen Medienberichten eine Freiheitsstrafe von acht Jahren und eine Geldstrafe von 100.000 Dinar (knapp 30.000 Euro). Die Strafen gegen vier weitere Angeklagte, Mitglieder des von Mosbah gegründeten Vereins Mnemty (arabisch für "Mein Traum”), wurden zur Bewährung ausgesetzt.
Mosbah, die unter anderem das 2018 verabschiedete Anti-Diskriminierungsgesetz, das erste der arabischen Welt, vorangetrieben und sich für die Rechte Geflüchteter eingesetzt hatte, war im Mai 2024 inhaftiert worden. Die Staatsanwaltschaft von Tunis warf der 66-Jährigen die Bildung einer kriminellen Vereinigung, Bereicherung, Geldwäsche und fehlerhafte Buchhaltung vor. Die Behörden des nordafrikanischen Landes haben in den vergangenen Jahren den Druck auf Migranten und Geflüchtete sowie gegen Organisationen, die diese unterstützen, massiv verstärkt.




